Wollen Sie einen Mitarbeiter in den Niederlanden ohne Betriebsstätte einstellen und benötigen aber eine niederländische Gehaltsabrechnung? IPS kann Ihnen helfen, Mitarbeiter gesetzeskonform in den Niederlanden einzustellen und abzurechnen, auch ohne niederländische Niederlassung oder Betriebsstätte.

Es bestehen 2 Möglichkeiten, wie Sie jemanden in den Niederlanden ohne Betriebsstätte einstellen:

  • Employer of Record (Niederlande) – hier wird Ihr Mitarbeiter direkt bei uns angestellt und Vollzeit an Sie verliehen. Dies ist auch als Arbeitnehmerüberlassung in den Niederlanden bekannt.
  • Direkte Anstellung in Ihrem Unternehmen, aber mit Lohnabrechnung nach niederländischem Recht durch Anmeldung Ihres Unternehmens als ausländischer Arbeitgeber

Beide Anstellungsmöglichkeiten bieten seine Vor- und Nachteile. Treten Sie mit uns in Kontakt, um herauszufinden, welche besser zu Ihrem Vorhaben passt. Wir beraten Sie gerne und finden die beste Lösung für Ihr Unternehmen.

IPS ist Ihre globale Gehaltsabrechnungslösung für eine erfolgreiche und schnelle internationale Expansion ohne Betriebsstätte.

Remote Work Vollzeit von den Niederlanden aus – Informationen für die Anstellung von Mitarbeitern in den Niederlanden

Um sicherzustellen, dass Sie auf Anhieb im Ausland Erfolg haben, ist IPS als Ihr Partner für internationale Gehaltsabrechnungen da, um Ihnen bei der korrekten Anstellung Ihrer Mitarbeiter in den Niederlanden und der landeskonformen Erstellung der niederländischen Lohnabrechnung beiseitezustehen. Folgend einigen Daten, um Ihnen das niederländische Lohnsystem näher zu bringen.

Das Sozialversicherungssystem in den Niederlanden

Wenn man als Arbeitnehmer in den Niederlanden lebt, muss man nach lokalem Recht versichert sein (auch wenn der Arbeitgeber nicht in den Niederlanden ist). Es besteht eine obligatorische Grundkrankenversicherung in den Niederlanden. Wenn man möchte, kann der Arbeitnehmer eine weitere, private Krankenversicherung zusätzlich abschließen.

Wenn Sie keine Niederlassung in den Niederlanden haben, benötigen Sie einen Dienst wie IPS, um diese Sozialleistungen richtig nach niederländischem Recht zu berechnen und zu bezahlen. Mit den internationalen Gehaltsabrechnungen in den Niederlanden von IPS stellen Sie sicher, dass Ihr Mitarbeiter konform nach niederländischem Gesetz abgerechnet wird.

Kosten für den Arbeitgeber

Wenn Sie einen Mitarbeiter in den Niederlanden einstellen und abrechnen wollen, betragen die Gehaltsnebenkosten für einen Arbeitgeber ca. 30%. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • Arbeitsunfähigkeitsversicherung:
    6,38% maximale Bemessungsgrundlage beträgt € 4396,91
  • Arbeitslosenversicherung:
    2,07% + durchschnittlich 2,27% Anteil an Sektorfonds
  • Krankenversicherung
    6,75% + Basistarif von ca. 1200€/Jahr
  • Arbeitgeberbeitrag für staatliche Erwerbsminderungsleistungen:
    Variiert, da individuell festgelegt. Wird durch das Finanzamt mitgeteilt.

Gehalt und Boni

Das Jahresgehalt wird üblicherweise in 12 Raten ausbezahlt. Einmal im Jahr wird der sogenannte „Urlaubsbonus“ ausbezahlt – dieser beträgt 8% vom Gehalt. Nur wenn im Arbeitsvertrag festgehalten wird, dass der Urlaubsbonus Teil vom Bruttogehalt ist, muss dieser nicht extra bezahlt werden.

Durch unser internationales Gehaltsabrechnungsmanagement sorgen wir dafür, dass Sie nicht mehr zahlen, als Sie eingeplant haben!

Arbeitsrecht

  • Eine Arbeitswoche beträgt 38 bis 40 Stunden pro Woche.
  • Bezahlte Feiertage sind gemäß Tarif- oder Arbeitsverträgen bestimmt.
  • Bezahlte Urlaubstage sind mindestens das Vierfache der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit. Jedoch greifen auch hier oft tarifvertragliche Regelungen.
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit beträgt zwei Jahre lang mindestens 70% des Bruttogehalts. Tage mit bezahltem Arbeitsausfall können frei zwischen den Parteien geregelt werden.
  • Oft werden bei einer Ersteinstellung befristete Arbeitsverträge geschlossen. Solche können aber maximal dreimal verlängert werden. Zudem ist die Höchstdauer von all solchen Verträgen zusammengefasst 36 Monate. Dennoch können befristetet Arbeitsverträge ohne gesetzliche Einschränkungen geschlossen werden.
  • Viele weitere arbeitsrechtliche Regelungen werden durch Tarifverträge geregelt.

Als Ihr internationaler Lohnbuchhalter in den Niederlanden sorgen wir dafür, dass Sie mit der notwendigen Information ausgestattet sind.

Kündigung

Eine Kündigung in den Niederlanden erfordert entweder die Zustimmung des Arbeitnehmers oder die der niederländischen Arbeitsagentur. Wenn keine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitnehmer erzielt werden kann, ist die vorherige Zustimmung der niederländischen Arbeitsagentur erforderlich. Diese prüft, ob Kündigungsgründe vorliegen. Dieser Vorgang kann zwischen 6 und 12 Wochen dauern und kann auf die Kündigungsfrist angerechnet werden.

  1. Die allgemeine Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende, diese wird jedoch bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängert.
  2. Eine Alternative zur Kündigung ist die Auflösung des Arbeitsvertrags vor dem Arbeitsgericht. Dies bedarf der Zustimmung der niederländischen Arbeitsagentur. In solchen Fällen wird das Gericht eine Abfindung festsetzen.
  3. Die dritte Alternative ist eine Aufhebungsvereinbarung. Hier gilt auch die Kündigungsfrist. Dies hat auf für den Arbeitnehmer keinerlei Nachteile, solange diese nicht von ihm ausgegangen ist. Üblicherweise wird dabei eine Abfindung vereinbart.

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