Wollen Sie einen Mitarbeiter in Deutschland ohne Betriebsstätte einstellen, aber
benötigen eine deutsche Gehaltsabrechnung?
IPS kann Ihnen helfen, Mitarbeiter gesetzeskonform in Deutschland einzustellen und abzurechnen, auch ohne deutsche Niederlassung
oder Betriebsstätte. Mit uns können Sie Ihre ausländische Lohn- und Gehaltsabrechnung auslagern.
Es bestehen 2 Möglichkeiten:
1. Employer of Record (Deutschland)
Hier wird Ihr Mitarbeiter direkt bei uns angestellt und Vollzeit
an Sie verliehen. Dies wird in Deutschland auch als Arbeitnehmer-
überlassung oder Umbrella Company bezeichnet.
✓ Schneller Start in Deutschland
✓ Keine eigene Niederlassung notwendig
✓ Payroll und Administration ausgelagert
Achtung: Dies ist in Deutschland gesetzlich nur für 18 Monate zulässig.
2. Direkte Anstellung
Direkte Anstellung in Ihrem Unternehmen, aber mit
Lohnabrechnung nach deutschem Recht durch Anmeldung
Ihres Unternehmens als ausländischer Arbeitgeber.
✓ Langfristige Beschäftigung möglich
✓ Mitarbeiter direkt im eigenen Unternehmen
✓ Deutsche Payroll über IPS
IPS ist Ihre globale Payroll-Lösung für eine erfolgreiche und schnelle
grenzüberschreitende Lohnbuchhaltung ohne eigene Niederlassung.
Remote Work Full Time von Deutschland aus – Informationen zur Gehaltsabrechnung im Ausland
Um sicherzustellen, dass Sie auf Anhieb im Ausland Erfolg haben, ist IPS als Ihr Partner für Länderübergreifenden Gehalts- und Lohnabrechnung da, um Ihnen bei der korrekten Anstellung Ihrer Mitarbeiter in Deutschland und der landeskonformen Erstellung der deutschen Lohnabrechnung beiseitezustehen.
Folgend einigen Daten, um Ihnen das deutsche Lohnsystem näher zu bringen.
Lohnnebenkosten
Internationale Unternehmen sollten bei Payroll in Germany mit zusätzlichen Arbeitgeberkosten von etwa 22–25 % rechnen. Die Höhe der Sozialabgaben hängt von der Beitragsbemessungsgrenze und dem Bruttogehalt ab.
Deutsche Lohnnebenkosten im Überblick
- Krankenversicherung,
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
- Renten- und Unfallversicherung
Krankheit
Bei Payroll Services Germany müssen internationale Unternehmen die gesetzlichen Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beachten.
Arbeitgeber in Deutschland zahlen das Gehalt bei Krankheit in der Regel bis zu 6 Wochen weiter.
Urlaub und Feiertage
In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Urlaub. Es ist jedoch üblich, zwischen 24 und 30 Tagen Urlaub zu gewähren.
Dies sind die Feiertage, die alle Bundesländer gemeinsam haben:
→ 1. Januar – Neujahrsfest
→ Karfreitag
→ Ostermontag
→ 1. Mai – Tag der Arbeit
→ Im Mai – Himmelfahrt (Christi Himmelfahrt)
→ Mai/Juni – Pfingstmontag
→ 3. Oktober – Tag der deutschen Einheit
→ 25. Dezember – 1. Weihnachtstag
→ 26. Dezember – 2. Weihnachtstag
Probezeit und Kündigung
In Deutschland kann die Probezeit auf maximal 6 Monate festgelegt werden. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.
Die Kündigungsfrist nach der Probezeit wird im Arbeitsvertrag festgehalten. Diese kann entweder auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden (zum Beispiel Minimum 1 Monat) oder es wird die gesetzliche Kündigungsfrist verwendet:
→ Bis zu fünf Jahren Betriebszugehörigkeit: 1 Monat
→ Nach fünf Jahren: zwei Monate.
→ Nach acht Jahren: drei Monate.
→ Nach zehn Jahren: vier Monate.
→ Nach zwölf Jahren: fünf Monate.
→ Nach 15 Jahren: sechs Monate.
→ Nach 20 Jahren: sieben Monate.
Gut vorbereitet in Deutschland expandieren
Der Einsatz eigener Mitarbeiter in Deutschland bringt zahlreiche rechtliche und administrative Anforderungen mit sich. Mit unseren internationalen Payroll-Lösungen sorgen wir für eine rechtssichere und effiziente Abwicklung.
Ihre Vorteile:
✔ Gesetzeskonforme Lohnabrechnung
✔ Compliance-Sicherheit und Risikominimierung
✔ Übernahme aller Sozialversicherungsthemen
✔ Beschäftigung von Mitarbeitern ohne eigene Betriebsstätte
✔ Flexible Expansion und Erschließung neuer Standorte
Jetzt unverbindlich beraten lassen und Mitarbeiter in Deutschland rechtssicher beschäftigen.
Wo wir Sie unterstützen können
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