Wollen Sie einen Mitarbeiter in Deutschland ohne Betriebsstätte einstellen, aber benötigen eine deutsche Gehaltsabrechnung?

IPS kann Ihnen helfen, Mitarbeiter gesetzeskonform in Deutschland einzustellen und abzurechnen, auch ohne deutsche Niederlassung oder Betriebsstätte. Mit uns können Sie Ihre ausländische Lohn- und Gehaltsabrechnung auslagern.

Es bestehen 2 Möglichkeiten, wie Sie jemanden in Deutschland ohne eine Betriebsstätte einstellen können:

  1. Employer of Record (Deutschland) – hier wird Ihr Mitarbeiter direkt bei uns angestellt und Vollzeit an Sie verliehen. Dies wird in Deutschland auch als Arbeitnehmerüberlassung oder Umbrella Company bezeichnet. Achtung: Dies ist in Deutschland gesetzlich nur für 18 Monate zulässig.
  2. Direkte Anstellung in Ihrem Unternehmen aber mit Lohnabrechnung nach deutschem Recht durch Anmeldung Ihres Unternehmens als ausländischer Arbeitgeber.

Beide Beschäftigungsmöglichkeiten haben ihre Vor- und Nachteile. Treten Sie mit uns in Kontakt, um herauszufinden, welche besser zu Ihrem Vorhaben passt. Wir beraten Sie gerne und finden die beste Lösung für Ihr Unternehmen.

IPS ist Ihre globale Payroll-Lösung für eine erfolgreiche und schnelle grenzüberschreitende Lohnbuchhaltung ohne eigene Niederlassung.

Remote Work Full Time von Deutschland aus – Informationen zur Gehaltsabrechnung im Ausland

Um sicherzustellen, dass Sie auf Anhieb im Ausland Erfolg haben, ist IPS als Ihr Partner für Länderübergreifenden Gehalts- und Lohnabrechnung da, um Ihnen bei der korrekten Anstellung Ihrer Mitarbeiter in Deutschland und der landeskonformen Erstellung der deutschen Lohnabrechnung beiseitezustehen. Folgend einigen Daten, um Ihnen das deutsche Lohnsystem näher zu bringen.

Lohnnebenkosten

Die Lohnnebenkosten in Deutschland belaufen sich auf zwischen 22% und 25% des Bruttolohns für den Arbeitgeber. Dazu gehören Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Renten- und Unfallversicherung.

In Deutschland gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherungen. Wenn diese Grenze mit dem Bruttogehalt überschritten wird, zahlt der Arbeitgeber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze die Lohnnebenkosten. Diese Grenze wird jährlich von den Sozialversicherungen neu festgelegt.

Wenn Sie keine Niederlassung in Deutschland haben, benötigen Sie einen Service wie IPS, um diese zusätzlichen Arbeitgeberkosten nach deutschem Recht korrekt zu berechnen und abzuführen.

Mit den internationalen Gehaltsabrechnungen in Deutschland von IPS stellen Sie sicher, dass Ihre ausländischen Mitarbeiter in der EU konform nach deutschem Gesetz abgerechnet werden.

Krankheit

Wenn ein Arbeitnehmer in Deutschland erkrankt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mitarbeiter während den ersten 6 Wochen der Krankheit weiter zu bezahlen. Nach 6 Wochen übernehmen die Sozialversicherungen die Zahlung des Gehaltes des Mitarbeiters. Um die Unterstützung vom Staat zu erhalten, ist ein ärztliches Attest erforderlich. 

Urlaub und Feiertage

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Urlaub. Es ist jedoch üblich, zwischen 24 und 30 Tagen Urlaub zu gewähren.

Die gesetzlichen Feiertage kommen zu den persönlichen Urlaubstagen hinzu. Jedes Bundesland in Deutschland hat seine eigenen festgelegten gesetzlichen Feiertage.

Dies sind die Feiertage, die alle Bundesländer gemeinsam haben:

  • 1. Januar – Neujahrsfest
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • 1. Mai – Tag der Arbeit
  • Im Mai – Himmelfahrt (Christi Himmelfahrt)
  • Mai/Juni – Pfingstmontag
  • 3. Oktober – Tag der deutschen Einheit (Tag der deutschen Einheit)
  • 25. Dezember – 1. Weihnachtstag
  • 26. Dezember – 2. Weihnachtstag

Probezeit und Kündigung

In Deutschland kann die Probezeit auf maximal 6 Monate festgelegt werden. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.

Die Kündigungsfrist nach der Probezeit wird im Arbeitsvertrag festgehalten. Diese kann entweder auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden (zum Beispiel Minimum 1 Monat) oder es wird die gesetzliche Kündigungsfrist verwendet:

  • Bis zu fünf Jahren Betriebszugehörigkeit: 1 Monat
  • Nach fünf Jahren: zwei Monate.
  • Nach acht Jahren: drei Monate.
  • Nach zehn Jahren: vier Monate.
  • Nach zwölf Jahren: fünf Monate.
  • Nach 15 Jahren: sechs Monate.
  • Nach 20 Jahren, sieben Monate.

Gut vorbereitet in Deutschland expandieren

Eigenes Personal in Deutschland einzusetzen, erfordert fundiertes rechtliches Know-how und Kenntnis sämtlicher Compliance-Anforderungen. Die deutsche Gesetzgebung ist in diesen Belangen oft komplex und entwickelt sich stetig weiter. Wir unterstützen Sie mit unserem speziell ausgebildeten Team bei der grenzüberschreitenden Lohnbuchhaltung.

Vermeiden Sie unsachgemäße Einstellungen, Compliance-Verstöße oder gar Geldstrafen, und erschließen Sie neue Standorte mit Fachkräften auf flexible Weise mit unseren internationalen Lohnabrechnungen.

Wir kümmern uns um die gesetzeskonforme Lohnabrechnung, die Sozialversicherungsbeiträge und alles andere. Sie erhalten von uns eine einfache Rechnung, in der alles enthalten ist – internationale Lohnbuchhaltung Outsourcing ohne Betriebstätte war noch nie so einfach.

Weitere Länder von IPS: