Dienstlich entsenden nach Kanada

International Payroll Services bietet Ihnen Dienstleistungen rund um APA (Ausländische Personaladministration) an, damit Ihnen das Einstellen von Mitarbeitern in Kanada so einfach wie möglich gemacht wird. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Personen in Kanada einzustellen, ohne dass eine Niederlassung Ihrer Firma dort gegründet werden muss, welches oft mit großen Aufwand und Kosten verbunden ist.

Die Expansion in Länder ohne Firmensitz in dem jeweiligen Land, kann sich als Unterfangen mit mehr Fallgruben und bürokratischen Schwierigkeiten herausstellen als zunächst angenommen. Damit Sie hier sicher hindurchkommen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Expansion ins Ausland so Problemlos wie möglich zu gestalten. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft. Wir kümmern uns um die Mitarbeiter.

Im Folgenden wollen wir einen kurzen Überblick verschaffen, inwiefern sich die Gepflogenheiten und arbeitsrechtlichen Grundlagen in Kanada von Deutschland unterscheiden, um Ihnen die Informationen zu geben die Sie brauchen, um zu entscheiden wie Sie beim Einstellen von Kandidaten in Kanada vorgehen wollen.

Lohnnebenkosten

Krankenversicherung ist auf Provinzebene geregelt. Der Satz variiert nach Provinz zwischen 0,95 und 1,95% des Bruttogehalts, als Beitrag des Arbeitgebers. Sollte das Unternehmen einen Grenzwert von C$ 450.000 als Lohnsumme nicht überschreiten, gelten abgestufte Sätze.

Rentenversicherung ist zentral organisiert. Hier zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 4,95% des Bruttogehalts ein (in Quebec 5,33%). Es gilt hierbei ein Freibetrag von 350 C$. Die Obergrenze für solche Zahlungen beläuft sich auf 2544 C$ (in Quebec 2737 C$).

Arbeitslosenversicherung wird von Arbeitnehmer, sowie von Arbeitgeber getragen. Arbeitnehmer 1,88% des Bruttogehalts (Quebec 1,52%), jedoch nicht mehr als 955 C$. Arbeitgeber zahlen das 1,4-fache des Beitrags des Arbeitnehmers.

Somit belaufen sich die Lohnnebenkosten für einen Arbeitgeber auf ca. 10%. Ab einer Gehaltshöhe von ca. 60.000 C$, werden diese Kosten jedoch nur noch um den Betrag der Krankenversicherung erhöht. Hier hinzu kommt noch die Unfallversicherung (Workers Compensation Insurance), die mit ihren Sätzen stark je nach Branche variiert.

13. Monatsgehalt nicht üblich. Bonus hingegen schon. Dieser ist frei verhandelbar und variiert üblich zwischen 10-30% je nach Position im Unternehmen. Oft gibt es nicht-monetäre Anreize die von den Firmen für Angestellte zur Verfügung gestellt werden, z.B. Zusatzkrankversicherungen, Dienstwagen, Fortbildungsmaßnahmen, usw. Diese müssen jedoch mit dem individuellen Angestellten verhandelt werden.

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht wird in Kanada nur in grober Form vom Staat geregelt. Bei der konkreten Auslegung haben die einzelnen Provinzen Handlungsmacht. Daher sind die arbeitsrechtlichen Auslegungen in den einzelnen Provinzen auf unterschiedlichen Gesetzesregelungen basiert. Allgemein geregelt sind jedoch Arbeitsschutz, Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen, Entlassungen und Abfindungen, ebenso wie genauere Auslegungen des Canada Labor Code.

Arbeitsverträge können mündlich abgeschlossen werden, wobei dann die gesetzlichen Mindeststandards gelten. Diese sind ESA (Employment Standard Act), allgemeine Rechtsprechung, sowie in Quebec das Zivilgesetzbuch.

Ein Arbeitsvertrag sollte auf jeden Fall folgendes beinhalten: das Ausmaß des zu leistenden Lohns; Zusatzleistungen die gewährt werden, die nicht Teil das Gehalts sind; die Dauer des Arbeitsvertrags (befristet, unbefristet); Urlaubsanspruch.

Je nach Provinz variiert die Anzahl Feiertage zwischen sechs und zehn Tagen. Es besteht ein Urlaubsanspruch von mindestens zwei Wochen, jedoch kann dieser auch durch Regelungen auf bis zu vier Wochen angehoben werden.

Kündigung

Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt und liegen zwischen 2 und 4 Wochen pro Dienstjahr, bis zu einem Maximum von 18 bis 24 Monaten. Dies entspricht der gängigen Rechtsprechung.

Unsere Dienstleistung

Nutzen Sie unsere Dienstleistung, um Probleme als Kanadischer Arbeitgeber zu umgehen. Wir stellen die Person über einen Partner ein und stellen sie Ihnen zur Verfügung. Sie erhalten von uns (bzw. dem Partner) eine einfache Rechnung, die alles beinhaltet.

Wir kümmern uns um Payroll / Gehaltsabrechnung, Sozialabgaben und alles andere. Rufen Sie uns an oder schicken Sie eine Mail an gerhard.benneck@hrsolution.ag mit Ihrem Anliegen.

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