Payroll Service für Mitarbeiter in UK
Wir übernehmen die englische Gehaltsabrechnung für internationale Unternehmen – auch ohne eigene Niederlassung oder Betriebsstätte in Großbritannien.
Wir übernehmen die englische Gehaltsabrechnung für internationale Unternehmen – auch ohne eigene Niederlassung oder Betriebsstätte in Großbritannien.
Sie möchten einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin in Großbritannien ohne eigene Betriebsstätte einstellen, benötigen aber eine englische Gehaltsabrechnung?
IPS unterstützt Sie dabei, Personal in England gesetzeskonform einzustellen und abzurechnen – auch ohne englische Niederlassung oder Betriebsstätte.
Es bestehen zwei Möglichkeiten, wie Sie Mitarbeiter in England ohne Betriebsstätte einstellen können:
Ihr neues Teammitglied wird direkt bei uns angestellt und Vollzeit an Sie überlassen. Dieses Modell ist auch als Arbeitnehmerüberlassung in England oder Umbrella Company in UK bekannt.
✓ Schneller Start in Großbritannien
✓ Keine eigene Niederlassung oder Betriebsstätte notwendig
✓ Payroll und Administration ausgelagert
Direkte Anstellung in Ihrem Unternehmen, aber mit Lohnabrechnung nach englischem Recht durch Anmeldung Ihres Unternehmens als ausländischer Arbeitgeber.
✓ Mitarbeiter direkt in Ihrem Unternehmen beschäftigt
✓ Englische Gehaltsabrechnung über IPS
✓ Beschäftigung ohne eigene englische Niederlassung möglich
Mit IPS als Partner für internationale Gehaltsabrechnungen stellen Sie einen erfolgreichen Markteintritt sicher. Wir helfen Ihnen bei der korrekten und landeskonformen Anstellung Ihrer neuen MitarbeiterInnen in England.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über das englische Lohnsystem und wichtige Rahmenbedingungen für Payroll in UK.
In England stehen jedem Mitarbeiter 28 Arbeitstage bezahlter Urlaub zu. Normalerweise sind die 8 nationalen Feiertage in dieser Summe inbegriffen.
Wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, gilt der folgende Montag als „Ersatzfeiertag“.
Feiertage in England:
→ 1. Januar – Neujahrsfest
→ Karfreitag
→ Ostermontag – in England, Wales und Nordirland, nicht in Schottland
→ Erster Montag im Mai – Maifeiertag
→ Letzter Montag im Mai – Frühlingsfeiertag
→ Letzter Montag im August – Sommerfeiertag
→ 25. Dezember – Weihnachten
→ 26. Dezember – Boxing Day / zweiter Weihnachtsfeiertag
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind:
→ Mindestens eine Woche bei einer Beschäftigungsdauer von einem Monat bis zu 2 Jahren
→ Eine Woche Kündigungsfrist für jedes Beschäftigungsjahr bei einer Beschäftigungsdauer von 2 bis 12 Jahren
→ 12 Wochen Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungsdauer von 12 Jahren oder mehr
Internationale Gehaltsabrechnungen in England erfordern das Einhalten des englischen Arbeitsrechts. Als Ihr internationaler Lohndienst in England sorgen wir dafür, dass Sie mit den notwendigen Informationen ausgestattet sind und Ihre Payroll-Prozesse auf die Anforderungen in UK ausrichten können.
Die Beschäftigung eigener Mitarbeiter in Großbritannien bringt rechtliche und administrative Anforderungen mit sich. Mit unseren internationalen Payroll-Lösungen unterstützen wir Sie bei der landeskonformen Anstellung und englischen Gehaltsabrechnung.
Ihre Vorteile mit IPS:
✓ Englische Gehaltsabrechnung nach den lokalen Anforderungen
✓ Unterstützung bei Payroll und Administration in UK
✓ Beschäftigung von Mitarbeitern ohne eigene Betriebsstätte
✓ Employer of Record als alternative Beschäftigungslösung
✓ Direkte Anstellung über Ihr Unternehmen als ausländischer Arbeitgeber
✓ Schnelle und flexible Expansion nach Großbritannien
Jetzt unverbindlich beraten lassen und Mitarbeiter in England erfolgreich beschäftigen.
Wir helfen schnell und unkompliziert!
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