Sie möchten einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin in Großbritannien ohne eigene Betriebsstätte einstellen, benötigen aber eine englische Gehaltsabrechnung? IPS unterstützt Sie dabei, Personal in England gesetzeskonform einzustellen und abzurechnen, auch ohne englische Niederlassung oder Betriebsstätte.

Es bestehen zwei Möglichkeiten, wie Sie jemanden in England ohne Betriebsstätte einstellen können:

  1. Employer of Record (England) – hier wird Ihr neues Teammitglied direkt bei uns angestellt und Vollzeit an Sie überlassen, dies ist auch als Arbeitnehmerüberlassung in England oder Umbrella Company in UK bekannt
  2. Direkte Anstellung in Ihrem Unternehmen, aber mit Lohnabrechnung nach englischem Recht durch Anmeldung Ihres Unternehmens als ausländischer Arbeitgeber

Beide Anstellungsmöglichkeiten bieten Ihre Vor- und Nachteile. Treten Sie mit uns in Kontakt, um herauszufinden, welche besser zu Ihrem Vorhaben passt. Wir beraten Sie gerne und finden die beste Lösung für Ihr Unternehmen.

IPS ist Ihre globale Gehaltsabrechnungslösung für eine erfolgreiche und schnelle internationale Expansion ohne Betriebsstätte.

Remote Work Vollzeit von England aus – Informationen für die Anstellung von Mitarbeitern in England

Mit IPS als Partner für internationale Gehaltsabrechnungen, stellen Sie einen erfolgreichen Markteintritt sicher. Wir helfen Ihnen bei der korrekten und landeskonformen Anstellung Ihrer neuen MitarbeiterInnen in England. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über das englische Lohnsystem.

Lohnnebenkosten

Arbeitgeberkosten hängen von der persönlichen Situation des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin ab und liegen zwischen 15 und 18%.

Wenn Sie keine Niederlassung in England haben, benötigen Sie einen Dienst wie IPS, um diese Sozialleistungen nach englischem Recht korrekt zu berechnen und zu bezahlen.

Mit den internationalen Gehaltsabrechnungen in England von IPS stellen Sie sicher, dass Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin konform nach englischem Gesetz abgerechnet wird.

Internationale Gehaltsabrechnungen in England erfordern das Einhalten des englischen Arbeitsrechts

Als Ihr internationaler Lohndienst in England sorgen wir dafür, dass Sie mit der notwendigen Information ausgestattet sind. 

Krankheit

Wenn ein Mitarbeiter in England krank wird, müssen die ersten 3 Tage nicht bezahlt werden. Erst ab dem vierten Tag hat der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin Anspruch auf das sogenannte Statutory Sick Pay (SSP). Das ist eine bestimmte Summe pro Woche, die den Mitarbeitenden für 28 Wochen bezahlt wird. Dies bekommt der Arbeitgeber vom Staat zurückerstattet. Ein Krankenschein oder das sogenannte „fit note“ muss erst nach 7 Tagen vorgelegt werden.

Urlaub und Feiertage

In England stehen jedem Mitarbeiter 28 Arbeitstage bezahlter Urlaub zu. Normalerweise sind die 8 nationalen Feiertage in dieser Summe inbegriffen.

In England gibt es 8 Feiertage. Wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, gilt der folgende Montag als „Ersatzfeiertag“.

  • Neujahrsfest
    1. Januar
  • Karfreitag
  • Ostermontag
    (in England und Wales und Nordirland, aber nicht in Schottland)
  • Maifeiertag
    Erster Montag im Mai –
  • Frühlingsfeiertag
    Letzter Montag im Mai
  • Sommerfeiertag
    Letzter Montag im August
  • Weihnachten
    25. und 26. Dezember

Probezeit/Kündigung

In England kann die Länge der Probezeit variieren, beträgt aber in der Regel etwa sechs Monate.

In den ersten zwei Jahren der Anstellung kann einem Mitarbeiter in England ohne triftigen Grund gekündigt werden. Nach zwei Jahren benötigt man einen triftigen Grund, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind:

  • eine Kündigungsfrist von mindestens einer Woche bei einer Beschäftigungsdauer von einem Monat bis zu 2 Jahren
  • eine einwöchige Kündigungsfrist für jedes Jahr bei einer Beschäftigungsdauer von 2 bis 12 Jahren
  • 12 Wochen Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungsdauer von 12 Jahren oder mehr

Es kann eine längere Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag vereinbart werden.

Als Ihr internationales Gehaltsabrechnungsunternehmen in England stellen wir sicher, dass Sie bei einer Kündigung den gesetzlichen Rahmen einhalten.

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