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Payroll Service für Mitarbeiter in UK

Wir übernehmen die englische Gehaltsabrechnung für internationale Unternehmen – auch ohne eigene Niederlassung oder Betriebsstätte in Großbritannien.

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Mitarbeiter in Großbritannien ohne Betriebsstätte einstellen und in UK abrechnen?

Sie möchten einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin in Großbritannien ohne eigene Betriebsstätte einstellen, benötigen aber eine englische Gehaltsabrechnung?

IPS unterstützt Sie dabei, Personal in England gesetzeskonform einzustellen und abzurechnen – auch ohne englische Niederlassung oder Betriebsstätte.

Es bestehen zwei Möglichkeiten, wie Sie Mitarbeiter in England ohne Betriebsstätte einstellen können:

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1. Employer of Record (England)

Ihr neues Teammitglied wird direkt bei uns angestellt und Vollzeit an Sie überlassen. Dieses Modell ist auch als Arbeitnehmerüberlassung in England oder Umbrella Company in UK bekannt.

✓ Schneller Start in Großbritannien

✓ Keine eigene Niederlassung oder Betriebsstätte notwendig

✓ Payroll und Administration ausgelagert

Employer of Record
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2. Direkte Anstellung in UK

Direkte Anstellung in Ihrem Unternehmen, aber mit Lohnabrechnung nach englischem Recht durch Anmeldung Ihres Unternehmens als ausländischer Arbeitgeber.

✓ Mitarbeiter direkt in Ihrem Unternehmen beschäftigt

✓ Englische Gehaltsabrechnung über IPS

✓ Beschäftigung ohne eigene englische Niederlassung möglich

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1. Employer of Record (England)

Ihr neues Teammitglied wird direkt bei uns angestellt und Vollzeit an Sie überlassen. Dieses Modell ist auch als Arbeitnehmerüberlassung in England oder Umbrella Company in UK bekannt.

✓ Schneller Start in Großbritannien

✓ Keine eigene Niederlassung oder Betriebsstätte notwendig

✓ Payroll und Administration ausgelagert

Employer of Record
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2. Direkte Anstellung in UK

Direkte Anstellung in Ihrem Unternehmen, aber mit Lohnabrechnung nach englischem Recht durch Anmeldung Ihres Unternehmens als ausländischer Arbeitgeber.

✓ Mitarbeiter direkt in Ihrem Unternehmen beschäftigt

✓ Englische Gehaltsabrechnung über IPS

✓ Beschäftigung ohne eigene englische Niederlassung möglich

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IPS ist Ihre globale Payroll-Lösung für eine erfolgreiche und schnelle
internationale Expansion ohne eigene Niederlassung oder Betriebsstätte.

Remote Work Vollzeit von England aus – Informationen für die Anstellung und Gehaltsabrechnung in England

Mit IPS als Partner für internationale Gehaltsabrechnungen stellen Sie einen erfolgreichen Markteintritt sicher. Wir helfen Ihnen bei der korrekten und landeskonformen Anstellung Ihrer neuen MitarbeiterInnen in England.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über das englische Lohnsystem und wichtige Rahmenbedingungen für Payroll in UK.

Lohnnebenkosten in England

Arbeitgeberkosten hängen von der persönlichen Situation des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin ab und liegen typischerweise zwischen 18 und 22 %, da neben der Employer National Insurance auch die gesetzliche betriebliche Altersvorsorge einberechnet werden muss.
 
Wenn Sie keine Niederlassung in England haben, benötigen Sie einen Dienst wie IPS, um diese Sozialleistungen nach englischem Recht korrekt zu berechnen und zu bezahlen.
 
Internationale Gehaltsabrechnung in England
 
Mit den internationalen Gehaltsabrechnungen in England von IPS stellen Sie sicher, dass Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin konform nach englischem Gesetz abgerechnet wird.

Krankheit

Wenn ein Mitarbeiter in England krank wird, besteht Anspruch auf das sogenannte Statutory Sick Pay (SSP) ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
 
Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin hat Anspruch auf das sogenannte Statutory Sick Pay (SSP). Das ist eine bestimmte Summe pro Woche, die den Mitarbeitenden für 28 Wochen bezahlt wird.
 
Dies wird vom Arbeitgeber finanziert und getragen. Ein Krankenschein beziehungsweise das sogenannte „fit note“ muss erst nach 7 Tagen vorgelegt werden.

Urlaub und Feiertage

In England stehen jedem Mitarbeiter 28 Arbeitstage bezahlter Urlaub zu. Normalerweise sind die 8 nationalen Feiertage in dieser Summe inbegriffen.

Wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, gilt der folgende Montag als „Ersatzfeiertag“.

Feiertage in England:

1. Januar – Neujahrsfest

Karfreitag

Ostermontag – in England, Wales und Nordirland, nicht in Schottland

Erster Montag im Mai – Maifeiertag

Letzter Montag im Mai – Frühlingsfeiertag

Letzter Montag im August – Sommerfeiertag

25. Dezember – Weihnachten

26. Dezember – Boxing Day / zweiter Weihnachtsfeiertag

Probezeit und Kündigung

In England kann die Länge der Probezeit variieren, beträgt aber in der Regel etwa sechs Monate, da nach dieser Dauer der gesetzliche Kündigungsschutz greift.
 
In den ersten sechs Monaten der Anstellung kann einem Mitarbeiter in England ohne triftigen Grund gekündigt werden. Nach sechs Monaten benötigt man einen triftigen Grund, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.
 

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind:

Mindestens eine Woche bei einer Beschäftigungsdauer von einem Monat bis zu 2 Jahren

Eine Woche Kündigungsfrist für jedes Beschäftigungsjahr bei einer Beschäftigungsdauer von 2 bis 12 Jahren

12 Wochen Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungsdauer von 12 Jahren oder mehr

Im Arbeitsvertrag kann eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden.

Internationale Gehaltsabrechnungen in England und englisches Arbeitsrecht

Internationale Gehaltsabrechnungen in England erfordern das Einhalten des englischen Arbeitsrechts. Als Ihr internationaler Lohndienst in England sorgen wir dafür, dass Sie mit den notwendigen Informationen ausgestattet sind und Ihre Payroll-Prozesse auf die Anforderungen in UK ausrichten können.

Mitarbeiter in England rechtssicher beschäftigen und abrechnen

Die Beschäftigung eigener Mitarbeiter in Großbritannien bringt rechtliche und administrative Anforderungen mit sich. Mit unseren internationalen Payroll-Lösungen unterstützen wir Sie bei der landeskonformen Anstellung und englischen Gehaltsabrechnung.

Ihre Vorteile mit IPS:

✓ Englische Gehaltsabrechnung nach den lokalen Anforderungen

✓ Unterstützung bei Payroll und Administration in UK

✓ Beschäftigung von Mitarbeitern ohne eigene Betriebsstätte

✓ Employer of Record als alternative Beschäftigungslösung

✓ Direkte Anstellung über Ihr Unternehmen als ausländischer Arbeitgeber

✓ Schnelle und flexible Expansion nach Großbritannien

Jetzt unverbindlich beraten lassen und Mitarbeiter in England erfolgreich beschäftigen.

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Payroll Services in UK – Big Ben in UK

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