Wollen Sie einen Mitarbeiter in Griechenland ohne Betriebsstätte einstellen, aber benötigen eine griechische Gehaltsabrechnung?

IPS kann Ihnen helfen, Mitarbeiter gesetzeskonform in Griechenland einzustellen und abzurechnen, auch ohne griechische Niederlassung oder Betriebsstätte. Mit uns können Sie Ihre ausländische Lohn- und Gehaltsabrechnung auslagern.

Es bestehen 2 Möglichkeiten, wie Sie jemanden in Griechenland ohne eine Betriebsstätte einstellen können:

  1. Employer of Record (Griechenland) – hier wird Ihr Mitarbeiter direkt bei uns angestellt und Vollzeit an Sie verliehen. Dies wird in Griechenland auch als Arbeitnehmerüberlassung oder Umbrella Company bezeichnet.
  2. Direkte Anstellung in Ihrem Unternehmen aber mit Lohnabrechnung nach griechischem Recht durch Anmeldung Ihres Unternehmens als ausländischer Arbeitgeber.

Beide Beschäftigungsmöglichkeiten haben ihre Vor- und Nachteile. Treten Sie mit uns in Kontakt, um herauszufinden, welche besser zu Ihrem Vorhaben passt. Wir beraten Sie gerne und finden die beste Lösung für Ihr Unternehmen.

IPS ist Ihre globale Payroll-Lösung für eine erfolgreiche und schnelle grenzüberschreitende Lohnbuchhaltung ohne eigene Niederlassung.

Remote Work Full Time von Griechenland aus – Informationen zur Gehaltsabrechnung im Ausland

Um sicherzustellen, dass Sie auf Anhieb im Ausland Erfolg haben, ist IPS als Ihr Partner für Länderübergreifenden Gehalts- und Lohnabrechnung da, um Ihnen bei der korrekten Anstellung Ihrer Mitarbeiter in Griechenland und der landeskonformen Erstellung der griechischen Lohnabrechnung beiseitezustehen. Folgend einigen Daten, um Ihnen das griechische Lohnsystem näher zu bringen.

Lohnnebenkosten

Die Arbeitgeberkosten in Griechenland variieren je nach der persönlichen Situation des Arbeitnehmers und liegen zwischen 22 und 25 % zusätzlich zum Bruttolohn.

Wenn Sie keine Niederlassung in Griechenland haben, benötigen Sie einen Service wie IPS, um diese zusätzlichen Arbeitgeberkosten korrekt nach griechischem Recht zu berechnen und abzuführen.

Mit der internationalen Lohn- und Gehaltsabrechnung in Griechenland von IPS können Sie sicherstellen, dass Ihr Arbeitnehmer gemäß den griechischen Gesetzen bezahlt wird.

Krankheit

Sobald ein Arbeitnehmer krank wird ist dieser verpflichtet, seinen Arbeitgeber zu benachrichtigen. Die Krankheit muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, in dem die Erkrankung bestätigt wird und die Anzahl der Tage angegeben wird, an denen der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist.

Der Umfang der Lohnfortzahlung bei Krankheit eines Arbeitnehmers in Griechenland hängt davon ab, wie lange er bereits arbeitet:

  • 10 Tage – 4 Jahre: 1 Monat Lohnfortzahlung
  • 4 Jahre, aber weniger als 10 Jahre: bis zu 3 Monate Lohnfortzahlung
  • 10 Jahre bis 15 Jahre: bis zu 4 Monate Lohnfortzahlung
  • Mehr als 15 Jahre: bis zu 6 Monate Lohnfortzahlung

Allerdings kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer während seiner Krankheit entlassen, wenn er ihm eine angemessene Abfindung zahlt.

Wenn der Arbeitnehmer nicht schon mindestens 10 Tage an seinem Arbeitsplatz verbracht hat, hat er keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit.

Urlaub und Feiertage

Der Arbeitnehmer hat im ersten Jahr Anspruch auf zwei Tage Urlaub pro Beschäftigungsmonat (20 Tage für das Jahr bei einer 5-Tage-Woche, 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche).  Nach Vollendung des ersten Beschäftigungsjahres erhöht sich der Urlaubsanspruch um einen Tag für das zweite und dritte Beschäftigungsjahr auf maximal 22 Tage bei einer 5-Tage-Woche und 26 Tage bei einer 6-Tage-Woche.

Arbeitnehmer, die 10 Jahre bei demselben Arbeitgeber oder 12 Jahre angestellt waren, haben Anspruch auf einen Urlaub von 30 Arbeitstagen, wenn eine 6-Tage-Woche gilt, und von 25 Arbeitstagen, wenn eine 5-Tage-Woche gilt.

In Griechenland gelten folgenden Feiertage:

  • Neujahr: 1. Januar.
  • Dreikönigstag: 6. Januar
  • Montag der Fastenzeit: Februar/März
  • Unabhängigkeitstag: 25. März
  • Karfreitag: Freitag vor Ostern
  • Ostermontag: der Montag nach Ostern
  • Tag der Arbeit: 1. Mai
  • Pfingstmontag: 50 Tage nach Ostern
  • Mariä Himmelfahrt: 15. August.
  • Ochi-Tag: 28. Oktober
  • Weihnachtstag: 25. Dezember
  • Weihnachtsfeiertag: 26. Dezember

Probezeit und Kündigung

In Griechenland gelten bei einem unbefristeten Vertrag die ersten 12 Monate als Probezeit. Während dieser Zeit ist weder eine Kündigungsfrist noch eine Abfindung erforderlich, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer entlassen möchte.

Nach der Probezeit gelten die folgenden Kündigungsfristen:

  • 1 Jahr, aber weniger als 2 Jahre Beschäftigung: 1 Monat Kündigungsfrist
  • 2 Jahre bis 5 Jahre Beschäftigungsdauer: 2 Monate Kündigungsfrist
  • 5 Jahre bis 10 Jahre Beschäftigungsdauer: 3 Monate Kündigungsfrist
  • Mehr als 10 Jahre: 4 Monate Kündigungsfrist

Eine von der Beschäftigungsdauer abhängige Abfindung bei gleicher Beschäftigung ist gesetzlich geregelt.

Wurde das Arbeitsverhältnis rechts gemäß gekündigt, sehen die Zahlungen wie folgt aus:

Dauer der Betriebszugehörigkeit

Bezahlung

1 – 4 Jahre

1 Monatsverdienst

4 – 6 Jahre

1.5 Monatsverdienste

6 – 8 Jahre

2 Monatsverdienste

8 – 10 Jahre

2.5 Monatsverdienste

10 Jahre vollendet

3 Monatsverdienste

11 Jahre vollendet

3.5 Monatsverdienste

12 Jahre vollendet

4 Monatsverdienste

Die Abfindungszahlungen verdoppeln sich, wenn die Kündigung nicht rechts gemäß erfolgt ist.

Gut vorbereitet in Griechenland expandieren

Eigenes Personal in Griechenland einzusetzen, erfordert fundiertes rechtliches Know-how und Kenntnis sämtlicher Compliance-Anforderungen. Die griechische Gesetzgebung ist in diesen Belangen oft komplex und entwickelt sich stetig weiter. Wir unterstützen Sie mit unserem speziell ausgebildeten Team bei der grenzüberschreitenden Lohnbuchhaltung.

Vermeiden Sie unsachgemäße Einstellungen, Compliance-Verstöße oder gar Geldstrafen, und erschließen Sie neue Standorte mit Fachkräften auf flexible Weise mit unseren International Lohnabrechnungen.

Wir kümmern uns um die gesetzeskonforme Lohnabrechnung, die Sozialversicherungsbeiträge und alles andere. Sie erhalten von uns eine einfache Rechnung, in der alles enthalten ist – internationale Lohnbuchhaltung Outsourcing ohne Betriebstätte war noch nie so einfach.

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