Payroll Service für Ihre Mitarbeiter in Griechenland
Wir übernehmen die griechische Gehaltsabrechnung für internationale Unternehmen – auch ohne eigene Niederlassung oder Betriebsstätte in Griechenland.
Wir übernehmen die griechische Gehaltsabrechnung für internationale Unternehmen – auch ohne eigene Niederlassung oder Betriebsstätte in Griechenland.
Sie möchten einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin in Griechenland einstellen, haben dort aber keine eigene Niederlassung oder Betriebsstätte?
IPS unterstützt internationale Unternehmen bei der Beschäftigung von Mitarbeitern in Griechenland und der landeskonformen griechischen Lohn- und Gehaltsabrechnung. So können Sie Ihre internationale Payroll auslagern und den administrativen Aufwand beim Eintritt in den griechischen Markt reduzieren.
Für die Beschäftigung von Mitarbeitern in Griechenland kommen insbesondere zwei Modelle infrage:
Bei einer Employer-of-Record-Lösung wird Ihr Mitarbeiter über eine geeignete Arbeitgeberstruktur in Griechenland beschäftigt und arbeitet operativ für Ihr Unternehmen.
✓ Schneller Einstieg in Griechenland
✓ Keine eigene griechische Gesellschaft erforderlich
✓ Payroll und Administration ausgelagert
✓ Unterstützung bei lokalen Compliance-Anforderungen
Ihr Unternehmen bleibt selbst Arbeitgeber und erfüllt die erforderlichen griechischen Payroll-, Steuer- und Sozialversicherungspflichten.
✓ Direkte Beschäftigung im eigenen Unternehmen
✓ Griechische Payroll über IPS
✓ Unterstützung bei Registrierung und Administration
Um bei der Expansion nach Griechenland von Anfang an rechtssicher aufgestellt zu sein, unterstützt IPS Sie bei der korrekten Anstellung Ihrer Mitarbeiter und der landeskonformen Erstellung der griechischen Lohnabrechnung.
Payroll in Griechenland umfasst neben der monatlichen Gehaltsabrechnung unter anderem Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, gesetzliche Sonderzahlungen, Urlaub, Arbeitszeit sowie Melde- und Dokumentationspflichten.
Die reguläre Vollzeitarbeitszeit beträgt in Griechenland grundsätzlich 40 Stunden pro Woche. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht dies regelmäßig 8 Stunden pro Arbeitstag.
Seit dem 1. April 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn für Angestellte 920 € brutto pro Monat. Für Arbeiter gilt ein gesetzlicher Mindesttageslohn von 41,09 €.
Bei einer Gehaltsabrechnung in Griechenland müssen Arbeitgeber neben dem Bruttogehalt insbesondere die griechischen Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen.
Für die Mehrheit der Arbeitnehmer im privaten Sektor liegen die Sozialversicherungsbeiträge aktuell insgesamt bei rund 36,16 % des Bruttogehalts. Davon entfallen etwa 22,29 % auf den Arbeitgeber und 13,87 % auf den Arbeitnehmer. Für bestimmte Beschäftigtengruppen können abweichende Beitragssätze gelten.
→ Sozialversicherungsbeiträge über e-EFKA
→ Lohnsteuer und gesetzliche Abzüge
→ Meldungen und Beschäftigungsdaten im griechischen Arbeitssystem
→ Weihnachtsbonus
→ Osterbonus
→ Urlaubsgeld
Arbeitnehmer im privaten Sektor haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf einen Weihnachtsbonus in Höhe von bis zu einem Monatsgehalt sowie einen Osterbonus von bis zu einem halben Monatsgehalt. Zusätzlich besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld, dessen Höhe bei monatlich vergüteten Mitarbeitern grundsätzlich bis zu einem halben Monatsgehalt beträgt.
Diese Sonderzahlungen sind ein wichtiger Bestandteil der Payroll in Griechenland und sollten bei der Kalkulation der gesamten Arbeitgeberkosten berücksichtigt werden.
Wird ein Arbeitnehmer in Griechenland krank, muss der Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Je nach Fall ist ein entsprechender medizinischer Nachweis erforderlich.
Nach mindestens 10 Tagen Beschäftigung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgelt bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Im ersten Beschäftigungsjahr kann der Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber bis zu 15 Tage betragen; in den folgenden Jahren beim selben Arbeitgeber grundsätzlich bis zu einem Monat.
Dauert eine Erkrankung bis zu drei Tage, zahlt der Arbeitgeber grundsätzlich die Hälfte des täglichen Entgelts für diese Krankheitstage. Bei längerer Krankheit werden für die weiteren Tage die regulären Bezüge unter Anrechnung der zustehenden Leistungen der Sozialversicherung berücksichtigt.
Arbeitnehmer haben in Griechenland bereits ab Beginn des Arbeitsverhältnisses anteilig Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub.
Der Urlaubsanspruch wird zunächst auf Basis von 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche beziehungsweise 24 Arbeitstagen bei einer 6-Tage-Woche pro vollständigem Beschäftigungsjahr berechnet.
Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit steigt der Anspruch auf bis zu 22 Tage bei einer 5-Tage-Woche beziehungsweise 26 Tage bei einer 6-Tage-Woche.
Nach 10 Jahren beim selben Arbeitgeber oder insgesamt 12 Jahren Berufserfahrung beträgt der Anspruch grundsätzlich 25 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche beziehungsweise 30 Tage bei einer 6-Tage-Woche.
Zu den landesweit gesetzlich vorgeschriebenen Feiertagen gehören:
→ 1. Januar – Neujahr
→ 6. Januar – Dreikönigstag / Epiphanias
→ 25. März – Griechischer Unabhängigkeitstag
→ Ostermontag
→ 1. Mai – Tag der Arbeit
→ 15. August – Mariä Himmelfahrt
→ 28. Oktober – Ochi-Tag
→ 25. Dezember – Weihnachten
→ 26. Dezember – Zweiter Weihnachtsfeiertag
Darüber hinaus können je nach Region, Branche und anwendbaren Regelungen weitere Feiertage beziehungsweise arbeitsfreie Tage relevant sein.
Bei einem Arbeitsvertrag in Griechenland kann eine Probezeit vereinbart werden. Die vereinbarte Probezeit darf grundsätzlich höchstens sechs Monate betragen.
Bei befristeten Arbeitsverträgen muss die Probezeit außerdem im Verhältnis zur Vertragsdauer und Tätigkeit stehen und darf höchstens ein Viertel der vereinbarten Vertragsdauer betragen.
Für unbefristete Arbeitsverhältnisse mit mehr als zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit gelten bei einer Arbeitgeberkündigung mit vorheriger Kündigungsfrist grundsätzlich folgende Fristen:
→ 1 bis unter 2 Jahre: 1 Monat
→ 2 bis unter 5 Jahre: 2 Monate
→ 5 bis unter 10 Jahre: 3 Monate
→ Ab 10 Jahren: 4 Monate
Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann abhängig von Betriebszugehörigkeit und Art der Kündigung eine gesetzliche Abfindung anfallen.
Bei Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beträgt die gesetzliche Abfindung grundsätzlich:
→ 1 bis unter 4 Jahre: 2 Monatsgehälter
→ 4 bis unter 6 Jahre: 3 Monatsgehälter
→ 6 bis unter 8 Jahre: 4 Monatsgehälter
→ 8 bis unter 10 Jahre: 5 Monatsgehälter
→ 10 Jahre: 6 Monatsgehälter
→ Danach steigt der Anspruch stufenweise bis auf grundsätzlich 12 Monatsgehälter ab 16 Jahren Betriebszugehörigkeit.
Wird die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten, reduziert sich die gesetzliche Abfindung grundsätzlich auf 50 % des Betrags einer Kündigung ohne Vorankündigung.
Eigenes Personal in Griechenland einzusetzen, erfordert Kenntnisse der griechischen Payroll-, Sozialversicherungs-, Steuer- und arbeitsrechtlichen Anforderungen. Mit unseren internationalen Payroll-Lösungen unterstützen wir Sie bei einer effizienten und landeskonformen Abwicklung.
Ihre Vorteile:
✓ Gesetzeskonforme griechische Lohn- und Gehaltsabrechnung
✓ Unterstützung bei Sozialversicherung und Payroll Compliance
✓ Beschäftigung von Mitarbeitern ohne eigene Tochtergesellschaft in geeigneten Strukturen
✓ Employer of Record für passende Beschäftigungssituationen
✓ Unterstützung bei der direkten Beschäftigung als ausländischer Arbeitgeber
✓ Berücksichtigung griechischer Sonderzahlungen und Payroll-Besonderheiten
✓ Flexible Expansion und Erschließung des griechischen Marktes
Jetzt unverbindlich beraten lassen und Mitarbeiter in Griechenland professionell beschäftigen und abrechnen.
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