Wollen Sie einen Mitarbeiter in Spanien ohne Betriebsstätte einstellen und benötigen aber eine spanische Gehaltsabrechnung? IPS kann Ihnen helfen, Mitarbeiter gesetzeskonform in Spanien einzustellen und abzurechnen, auch ohne spanische Niederlassung oder Betriebsstätte.

Es bestehen 2 Möglichkeiten, wie Sie jemanden in Spanien ohne Betriebsstätte einstellen:

  1. Employer of Record (Spanien) – hier wird Ihr Mitarbeiter direkt bei uns angestellt und Vollzeit an Sie verliehen. Dies ist auch als Arbeitnehmerüberlassung in Spanien bekannt.
  2. Direkte Anstellung in Ihrem Unternehmen aber mit Lohnabrechnung nach spanischem Recht durch Anmeldung Ihres Unternehmens als ausländischer Arbeitgeber

Beide Anstellungsmöglichkeiten bieten ihre Vor- und Nachteile. Treten Sie mit uns in Kontakt, um herauszufinden, welche besser zu Ihrem Vorhaben passt. Wir beraten Sie gerne und finden die beste Lösung für Ihr Unternehmen.

IPS ist Ihre globale Gehaltsabrechnungslösung für eine erfolgreiche und schnelle internationale Expansion ohne Betriebsstätte.

Remote Work Vollzeit von Spanien aus – Informationen für die Anstellung von Mitarbeitern in Spanien

Um sicherzustellen, dass Sie auf Anhieb im Ausland Erfolg haben, ist IPS als Ihr Partner für internationale Gehaltsabrechnungen da, um Ihnen bei der korrekten Anstellung Ihrer Mitarbeiter in Spanien und der landeskonformen Erstellung der spanischen Lohnabrechnung beiseitezustehen. Folgend einigen Daten, um Ihnen das spanische Lohnsystem näherzubringen.

Das Sozialversicherungssystem in Spanien

Wenn man als Arbeitnehmer in Spanien lebt, muss man nach lokalem Recht versichert sein (auch wenn der Arbeitgeber nicht in Spanien ist). Teil der Sozialversicherung in Spanien ist eine Absicherung bei Krankheiten, Verletzungen und Arbeitsunfällen, Arbeitslosigkeit sowie Mutter- und Vaterschaftsurlaub. Auch einen Zugang zu einer staatlichen Rente und anderen Altersversorgungsleistungen sind enthalten.

Wenn Sie keine Niederlassung in Spanien haben, benötigen Sie einen Dienst wie der von IPS um diese Sozialleistungen korrekt nach spanischem Recht zu berechnen und zu bezahlen. Mit den internationalen Gehaltsabrechnungen in Spanien von IPS stellen Sie sicher, dass Ihr Mitarbeiter konform nach spanischem Gesetz abgerechnet wird.

Kosten für den Arbeitgeber

Wenn Sie einen Mitarbeiter in Spanien einstellen und abrechnen wollen, betragen die Gehaltsnebenkosten für einen Arbeitgeber zwischen 29 und 32 % auf das Bruttogehalt bis zu der Beitragsbemessungsgrenze von € 4070,10. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • Renten- und Krankenversicherung:
    23,6%
  • Arbeitslosenversicherung:
    5,5%
  • Berufsausbildungsabgabe:
    0,6%
  • Lohngarantiefonds:
    0,2%
  • Arbeitsunfallversicherung:
    1,7%

Gehalt und Boni

Das Jahresgehalt wird üblicherweise in 14 Monatsgehältern ausgezahlt, bei dem die zusätzlichen Monatsgehälter im Sommer und zu Weihnachten ausgezahlt werden. Wenn dies im Arbeitsvertrag anders geregelt ist, kann das Gehalt auch in 12 Monatsgehältern ausgezahlt werden.

Durch unser internationales Gehaltsabrechnungsmanagement sorgen wir dafür, dass Sie nicht mehr zahlen, als Sie eingeplant haben!

Arbeitsrecht in Spanien

Tarifverträge sind eines der wichtigsten Rechtsquellen für spanische Arbeitsverträge. Üblicherweise werden für Arbeitsverträge auch Vorlagen der Regierung verwendet, die regelmäßig aktualisiert werden. Sonderregelungen sind somit unüblich, da in den Vorlagen schon umfassende Regelungen zum Beschäftigungsverhältnis vorhanden sind. Ein Arbeitsvertrag muss bei der Arbeitsbehörde angemeldet werden.

  • Befristete Arbeitsverträge sind nur unter strengen gesetzlichen Ausnahmen möglich.
  • Eine Arbeitswoche besteht aus 40 Stunden, bei der die Arbeitszeit von Montag bis Freitag ist.
  • Es gibt 14 bezahlte Feiertage in Spanien. In der Regel hat ein spanischer Arbeitnehmer mindestens 22 Arbeitstage bezahlten Urlaub.
  • Zusätzliche Lohnfortzahlungen sind tarifvertraglich geregelt, häufig jedoch bei Todesfällen, Hochzeiten und Krankenhausaufenthalten naher Verwandtschaft

Bei Arbeitsausfall aufgrund von Krankheit ist der Arbeitgeber bis zum 15. Tag verpflichtet weiter Gehalt zu zahlen. Danach greift die Sozialversicherung. Die Krankheit muss von einem Arzt bestätigt werden. Als Ihr internationaler Lohnbuchhalter in Spanien sorgen wir dafür, dass Sie nur das Notwendige bezahlen und den Rest von den Sozialversicherungen zurückerhalten.

Kündigung und Abfindung

  • Es besteht eine Kündigungsfrist von 15 Tagen für beide Seiten.
  • Bei Individualkündigungen müssen wirtschaftliche, technische, organisatorische oder produktionsbedingte Gründe vorliegen. Es gibt Ausnahmen in Form von Personen bedingten Gründen und ab einer gewissen Menge krankheitsbedingter Fehlzeiten.
  • Bei einer unrechtmäßigen Kündigung wird eine Abfindung von 33 Tagelöhnen pro Jahr Betriebszugehörigkeit, bis zu einem Maximum von 24 Monatslöhnen, gewährt.
  • Bei einer rechtmäßigen Kündigung wird eine Abfindung von 20 Tagelöhnen pro Jahr Betriebszugehörigkeit, bis zu einem Maximum von 12 Monatslöhnen, gewährt.

Als Ihr internationales Gehaltsabrechnungsunternehmen stellen wir sicher, dass Ihr Mitarbeiter in Spanien korrekt angestellt und abgerechnet wird.

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