Payroll Service für Ihre Mitarbeiter in Spanien

Wir übernehmen die spanische Gehaltsabrechnung für
internationale Unternehmen, auch ohne eigene Niederlassung.

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Wollen Sie einen Mitarbeiter in Spanien ohne Betriebsstätte einstellen, aber benötigen eine spanische Gehaltsabrechnung?

IPS kann Ihnen helfen, Mitarbeiter gesetzeskonform in Spanien einzustellen und abzurechnen, auch ohne spanische Niederlassung oder Betriebsstätte. Mit uns können Sie Ihre ausländische Lohn- und Gehaltsabrechnung auslagern.

Es bestehen 2 Möglichkeiten:

1. Employer of Record (Spanien)

Hier wird Ihr Mitarbeiter direkt bei uns angestellt und Vollzeit an Sie verliehen. Dies wird in Spanien auch als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet.

✓ Schneller Start in Spanien

✓ Keine eigene Niederlassung notwendig

✓ Payroll und Administration ausgelagert

Employer of Record

2. Direkte Anstellung

Direkte Anstellung in Ihrem Unternehmen, aber mit Lohnabrechnung
nach deutschem Recht durch Anmeldung Ihres Unternehmens als
ausländischer Arbeitgeber.

✓ Langfristige Beschäftigung möglich

✓ Mitarbeiter direkt im eigenen Unternehmen

✓ Payroll über IPS

1. Employer of Record (Spanien)

Hier wird Ihr Mitarbeiter direkt bei uns angestellt und Vollzeit an Sie verliehen. Dies wird in Spanien auch als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet.

✓ Schneller Start in Spanien

✓ Keine eigene Niederlassung notwendig

✓ Payroll und Administration ausgelagert

Employer of Record

2. Direkte Anstellung

Direkte Anstellung in Ihrem Unternehmen, aber mit Lohnabrechnung
nach deutschem Recht durch Anmeldung Ihres Unternehmens als
ausländischer Arbeitgeber.

✓ Langfristige Beschäftigung möglich

✓ Mitarbeiter direkt im eigenen Unternehmen

✓ Payroll über IPS

IPS ist Ihre globale Payroll-Lösung für eine erfolgreiche und schnelle
grenzüberschreitende Lohnbuchhaltung ohne eigene Niederlassung.

Payroll in Spanien: Was Arbeitgeber bei der Beschäftigung beachten müssen

Wer Mitarbeiter in Spanien beschäftigt, muss bei Lohnabrechnung, Sozialversicherung und arbeitsrechtlichen Vorgaben einige lokale Besonderheiten beachten. Die folgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen für Arbeitgeber in Spanien.

Arbeitgeberkosten und Lohnnebenkosten in Spanien

betragen die Gehaltsnebenkosten für einen Arbeitgeber zwischen 29 % und 32 % auf das Bruttogehalt bis zu der Beitragsbemessungsgrenze von 4070,10 €.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Renten- und Krankenversicherung: 23,6%

Arbeitslosenversicherung: 5,5%

Berufsausbildungsabgabe: 0,6%

Lohngarantiefonds: 0,2%

Arbeitsunfallversicherung: 1,7%

Sozialversicherung in Spanien

Teil des Sozialversicherungssystems in Spanien ist eine Absicherung bei Krankheiten, Verletzungen und Arbeitsunfällen, Arbeitslosigkeit sowie Mutter- und Vaterschaftsurlaub. Auch einen Zugang zu einer staatlichen Rente und anderen Altersversorgungsleistungen sind enthalten.

Mit den internationalen Gehaltsabrechnungen in Spanien von IPS stellen Sie sicher, dass Ihr Mitarbeiter konform nach spanischem Gesetz abgerechnet wird.

Gehaltszahlung und 14 Monatsgehälter in Spanien

Das Jahresgehalt wird üblicherweise in 14 Monatsgehältern ausgezahlt, bei dem die zusätzlichen Monatsgehälter im Sommer und zu Weihnachten ausgezahlt werden. Wenn dies im Arbeitsvertrag anders geregelt ist, kann das Gehalt auch in 12 Monatsgehältern ausgezahlt werden.

Arbeitsrecht in Spanien

Tarifverträge sind eines der wichtigsten Rechtsquellen für spanische Arbeitsverträge. Üblicherweise werden für Arbeitsverträge auch Vorlagen der Regierung verwendet, die regelmäßig aktualisiert werden. Sonderregelungen sind somit unüblich, da in den Vorlagen schon umfassende Regelungen zum Beschäftigungsverhältnis vorhanden sind. Ein Arbeitsvertrag muss bei der Arbeitsbehörde angemeldet werden.

Befristete Arbeitsverträge sind nur unter strengen gesetzlichen Ausnahmen möglich.

Eine Arbeitswoche besteht aus insgesamt 40 Stunden, Montag bis Freitag.

Es gibt 14 bezahlte Feiertage in Spanien und in der Regel mindestens 22 bezahlte Urlaubstage.

Zusätzliche Lohnfortzahlungen sind tarifvertraglich geregelt, häufig jedoch bei Todesfällen, Hochzeiten und Krankenhausaufenthalten naher Verwandtschaft.

Kündigung und Abfindung in Spanien

Es besteht eine Kündigungsfrist von 15 Tagen für beide Seiten.

Bei Individualkündigungen müssen wirtschaftliche, technische, organisatorische oder produktionsbedingte Gründe vorliegen. Es gibt Ausnahmen in Form von Personen bedingten Gründen und ab einer gewissen Menge krankheitsbedingter Fehlzeiten.

Bei unrechtmäßiger Kündigung wird eine Abfindung von 33 Tagelöhnen pro Jahr Betriebszugehörigkeit, bis zu einem Maximum von 24 Monatslöhnen, gewährt.

Bei rechtmäßiger Kündigung wird eine Abfindung von 20 Tagelöhnen pro Jahr Betriebszugehörigkeit, bis zu einem Maximum von 12 Monatslöhnen, gewährt.

Mitarbeiter in Spanien rechtssicher beschäftigen und abrechnen

Wer Mitarbeiter in Spanien beschäftigt, muss lokale Vorgaben zur Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Beschäftigung beachten. IPS übernimmt die spanische Payroll für internationale Unternehmen und unterstützt Sie dabei, Ihre Mitarbeiter korrekt und gesetzeskonform abzurechnen.

Ihre Vorteile mit unserem Payroll Service in Spanien:

✓ Gesetzeskonforme Lohn- und Gehaltsabrechnung in Spanien

✓ Berechnung und Abführung der spanischen Sozialversicherungsbeiträge

✓ Berücksichtigung lokaler Besonderheiten wie 12 bzw. 14 Gehaltszahlungen

✓ Unterstützung bei Arbeitgeberpflichten und Payroll-Compliance

✓ Payroll für Mitarbeiter in Spanien ohne eigene lokale Payroll-Abteilung

Sie möchten Mitarbeiter in Spanien beschäftigen oder Ihre spanische Lohnabrechnung auslagern? Wir beraten Sie persönlich zu Ihrer passenden Payroll-Lösung.

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