Wollen Sie einen Mitarbeiter in Polen ohne Betriebsstätte einstellen aber benötigen eine polnische Gehaltsabrechnung?

IPS kann Ihnen helfen, Mitarbeiter gesetzeskonform in Polen einzustellen und abzurechnen, auch ohne polnische Niederlassung oder Betriebsstätte. Mit uns können Sie Ihre ausländische Lohn- und Gehaltsabrechnung auslagern.

Es bestehen 2 Möglichkeiten, wie Sie jemanden in Polen ohne eine Betriebsstätte einstellen können:

  • Employer of Record (Polen) – hier wird Ihr Mitarbeiter direkt bei uns angestellt und Vollzeit an Sie verliehen. Dies wird in Polen auch als Arbeitnehmerüberlassung oder Umbrella Company bezeichnet.
  • Direkte Anstellung in Ihrem Unternehmen aber mit Lohnabrechnung nach polnischem Recht durch Anmeldung Ihres Unternehmens als ausländischer Arbeitgeber.

Beide Beschäftigungsmöglichkeiten haben ihre Vor- und Nachteile. Treten Sie mit uns in Kontakt, um herauszufinden, welche besser zu Ihrem Vorhaben passt. Wir beraten Sie gerne und finden die beste Lösung für Ihr Unternehmen.

IPS ist Ihre globale Payroll-Lösung für eine erfolgreiche und schnelle grenzüberschreitende Lohnbuchhaltung ohne eigene Niederlassung.

Remote Work Full Time von Polen aus – Informationen zur Gehaltsabrechnung im Ausland

Um sicherzustellen, dass Sie auf Anhieb im Ausland Erfolg haben, ist IPS als Ihr Partner für Länderübergreifenden Gehalts- und Lohnabrechnung da, um Ihnen bei der korrekten Anstellung Ihrer Mitarbeiter in Polen und der landeskonformen Erstellung der polnischen Lohnabrechnung beiseitezustehen. Folgend einigen Daten, um Ihnen das polnische Lohnsystem näher zu bringen.

Lohnnebenkosten

Die Arbeitgeberkosten in Polen variieren je nach der persönlichen Situation des Arbeitnehmers und liegen zwischen 19 und 23 % des Bruttolohns.

Wenn Sie keine Niederlassung in Polen haben, benötigen Sie einen Service wie IPS, um diese zusätzlichen Arbeitgeberkosten nach polnischem Recht korrekt zu berechnen und abzuführen.

Mit den internationalen Gehaltsabrechnungen in Polen von IPS stellen Sie sicher, dass Ihre ausländischen Mitarbeiter in der EU konform nach polnischem Gesetz abgerechnet werden.

Krankheit

Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub, der sich nach der Anzahl der abgeleisteten Dienstjahre und dem Alter des Arbeitnehmers richtet. Dieser wird im Arbeitsvertrag festgelegt.  

Arbeitnehmer, die weniger als 50 Jahre alt sind, haben Anspruch auf bis zu 33 Tage bezahlten Krankenurlaub, der vom Arbeitgeber bezahlt wird.  Sollte der Krankenstand über den 33. Tag hinaus andauern, übernimmt die Sozialversicherung (ZUS) die Zahlungen ab dem 34. Tag.

Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind, haben Anspruch auf bis zu 14 Tage bezahlten Krankenurlaub, der vom Arbeitgeber bezahlt wird.  Sollte der Krankenstand über den 14. Tag hinaus andauern, übernimmt die Sozialversicherung (ZUS) die Zahlungen ab dem 15. Tag.

Der Krankenurlaub wird zu 80,00 % der Vergütungsgrundlage bzw. zu 100,00 % der Vergütungsgrundlage bezahlt, wenn die Krankheit während der Schwangerschaft auftritt oder durch einen Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit verursacht wird. Krankenurlaub, der durch einen Arbeitsunfall oder durch ein krankes Kind/einen kranken Verwandten des Arbeitnehmers verursacht wird, wird ebenfalls von der Sozialversicherung (ZUS) bezahlt.

Urlaub und Feiertage

In Polen erhält ein Arbeitnehmer je nach seiner Berufserfahrung 20 oder 26 Tage bezahlten Jahresurlaub:

  • Arbeitnehmer, die weniger als 10 Jahre gearbeitet haben, haben Anspruch auf 20 Tage Jahresurlaub
  • Arbeitnehmer, die 10 Jahre und mehr gearbeitet haben, haben Anspruch auf 26 Tage Jahresurlaub.

In Polen gibt es folgenden Feiertage:

  • Neujahr: 1. Januar.
  • Dreikönigstag: 6. Januar
  • Karfreitag: Freitag vor Ostern
  • Ostermontag: der Montag nach Ostern
  • Tag der Arbeit (Swieto Pracy): 1. Mai.
  • Tag der Konstituierung (Swieto Konstytucji): 3. Mai
  • Fronleichnam: 8. Juni
  • Mariä Himmelfahrt (Swieto Wniebowziecia): 15. August.
  • Allerheiligen (Dzien Wszystkich Swietych): 1. November.
  • Unabhängigkeitstag (Swieto Niepodleglosci): 11. November
  • Tag der Wiederherstellung der Unabhängigkeit (Restauração da Independência): 1. Dezember.
  • Weihnachten: 25. Dezember.
  • Weihnachtsfeiertag: 26. Dezember

Probezeit und Kündigung

In Polen kann eine Probezeit von maximal 3 Monaten vereinbart werden.

Während der Probezeit hängt die Länge der Kündigungsfrist von der Länge der Probezeit ab. Sie beträgt:

  • 3 Arbeitstage, wenn die Probezeit nicht länger als 2 Wochen dauert;
  • 1 Woche, wenn die Probezeit länger als 2 Wochen ist;
  • 2 Wochen, wenn die Probezeit 3 Monate beträgt.

Die Dauer der Kündigungsfrist nach der Probezeit ist wie folgt

  • 2 Wochen, wenn der Arbeitnehmer seit weniger als 6 Monaten beschäftigt ist,
  • 1 Monat, wenn der Arbeitnehmer seit mindestens 6 Monaten beschäftigt ist,
  • 3 Monate, wenn der Arbeitnehmer seit mindestens 3 Jahren beschäftigt ist.

Gut vorbereitet in Polen expandieren

Eigenes Personal in Polen einzusetzen, erfordert fundiertes rechtliches Know-how und Kenntnis sämtlicher Compliance-Anforderungen. Die polnische Gesetzgebung ist in diesen Belangen oft komplex und entwickelt sich stetig weiter. Wir unterstützen Sie mit unserem speziell ausgebildeten Team bei der grenzüberschreitenden Lohnbuchhaltung.

Vermeiden Sie unsachgemäße Einstellungen, Compliance-Verstöße oder gar Geldstrafen, und erschließen Sie neue Standorte mit Fachkräften auf flexible Weise mit unseren International Lohnabrechnungen.

Wir kümmern uns um die gesetzeskonforme Lohnabrechnung, die Sozialversicherungsbeiträge und alles andere. Sie erhalten von uns eine einfache Rechnung, in der alles enthalten ist – internationale Lohnbuchhaltung Outsourcing ohne Betriebstätte war noch nie so einfach. Rufen Sie uns an oder schicken Sie eine E-Mail.

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