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Ob Sie einen bestehenden Mitarbeiter im Ausland beschäftigen möchten oder ganz neu in einem anderen Land ein neues Teammitglied anwerben: Mit uns benötigen Sie keine Betriebsstätte im Zielgebiet.
Im Ausland zu arbeiten und interkulturelle Kompetenz zu erwerben, ist für den Lebenslauf wie auch die persönliche Lebenserfahrung eine spannende Bereicherung. Doch die jeweiligen nationalen Bestimmungen und Gesetze für Arbeitnehmer sind komplex und für Laien nicht leicht zu durchschauen. Mit uns können Sie Mitarbeiter im Ausland einstellen und sind dabei mit arbeitsrechtlichen und steuerlichen Anforderungen auf der sicheren Seite.
Sie wollen Mitarbeiter im Ausland arbeiten lassen? Gerade Arbeitgeber, die Mitarbeiter dienstlich ins Ausland entsenden, stehen vor vielen Fragestellungen. Bei längerer Aufenthaltsdauer oder gar einem Wohnsitz eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin im Ausland gelten die arbeitsrechtlichen und steuerlichen Bestimmungen des Aufenthaltsortes, die sich so gut wie immer von dem Sitz des Arbeitgebers unterscheiden.
Damit der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin ohne Probleme seine / ihre Tätigkeit in einem anderen Land ausüben kann, gibt es also bürokratische Hürden, die von Experten in die richtige Bahn gelenkt werden sollten. Das spart Zeit — und meist auch Geld.
Falls Sie, als Mitarbeiter, mit dem Gedanken spielen, für Ihren Arbeitgeber im Ausland zu arbeiten, oder Sie selbst als Arbeitgeber Mitarbeiter dienstlich entsenden möchten, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Gerade in den letzten Jahren ist in vielen Bereichen Homeoffice ein gängiges Beschäftigungsmodell geworden. Viele Arbeitnehmer wünschen Ihre gewohnte Remote-Arbeit vom Ausland aus weiterführen zu können und wissen oft gar nicht, dass es viele Bestimmungen gibt, die eingehalten werden müssen.
Die Entsendung eines Arbeitnehmers liegt dann vor, wenn ein(e) Beschäftigte(r) auf Wunsch seines / ihres Arbeitgebers in einem anderen Land seine / ihre Tätigkeit für das entsendende Unternehmen ausübt.
Dies unterscheidet sich von der Situation, in der der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin im Ausland eingestellt wird und vorher nicht bei dem Unternehmen beschäftigt war. In diesem Fall ist dies keine Entsendung, und insofern gelten hier wiederum andere Regeln, insbesondere bei der Sozialversicherung.
Eine länger andauernde dienstliche Entsendung hat für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den meisten Fällen arbeitsrechtliche und steuerliche Konsequenzen. Wir sorgen für einen korrekten und reibungslosen Ablauf.
Wie das funktioniert, kommt sehr auf das einzelne Land an. Es wird geprüft, ob Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen mit dem jeweiligen Land hat. Häufig läuft es dann so, dass Sozialversicherungen weiterhin in Deutschland gezahlt werden, während die Einkommenssteuer in dem Land des ständigen Aufenthaltes entrichtet wird.
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