Wollen Sie einen Mitarbeiter in Italien ohne Betriebsstätte einstellen und benötigen aber eine italienische Gehaltsabrechnung? IPS kann Ihnen helfen, Mitarbeiter gesetzeskonform in Italien einzustellen und abzurechnen, auch ohne italienische Niederlassung oder Betriebsstätte.

Es bestehen 2 Möglichkeiten, wie Sie jemanden in Italien ohne Betriebsstätte einstellen:

  1. Employer of Record (Italien) – hier wird Ihr Mitarbeiter direkt bei uns angestellt und Vollzeit an Sie verliehen. Dies ist auch als Arbeitnehmerüberlassung in Italien bekannt.
  2. Direkte Anstellung in Ihrem Unternehmen aber mit Lohnabrechnung nach italienischem Recht durch Anmeldung Ihres Unternehmens als ausländischer Arbeitgeber

Beide Anstellungsmöglichkeiten bieten ihre Vor- und Nachteile. Treten Sie mit uns in Kontakt, um herauszufinden, welche besser zu Ihrem Vorhaben passt. Wir beraten Sie gerne und finden die beste Lösung für Ihr Unternehmen.

IPS ist Ihre globale Gehaltsabrechnungslösung für eine erfolgreiche und schnelle internationale Expansion ohne Betriebsstätte.

Remote Work Vollzeit von Italien aus – Informationen für die Anstellung von Mitarbeitern in Italien

Um sicherzustellen, dass Sie auf Anhieb im Ausland Erfolg haben, ist IPS als Ihr Partner für internationale Gehaltsabrechnungen da, um Ihnen bei der korrekten Anstellung Ihrer Mitarbeiter in Italien und der landeskonformen Erstellung der italienischen Lohnabrechnung beiseitezustehen. Folgend einigen Daten, um Ihnen das italienische Lohnsystem näherzubringen.

Das Sozialversicherungssystem in Italien

In Italien besteht die Pflicht als Arbeitnehmer, teil vom Sozialversicherungssystem zu sein. Der Arbeitgeber ist für ca. zwei drittel der Beiträge zuständig, während der Mitarbeiter das restliche Drittel bezahlt. Für bestimmte Bereich der Sozialversicherung wie Altersrente oder Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze.

Wenn man als Arbeitnehmer in Italien lebt, muss man nach lokalem Recht versichert sein (auch wenn der Arbeitgeber nicht in Italien ist).

Wenn Sie keine Niederlassung in Italien haben, benötigen Sie einen Dienst wie IPS, um diese Sozialleistungen richtig nach italienischem Recht zu berechnen und zu bezahlen.

Mit den internationalen Gehaltsabrechnungen in Italien von IPS stellen Sie sicher, dass Ihr Mitarbeiter konform nach italienischem Gesetz abgerechnet wird.

Kosten für den Arbeitgeber

Lohnnebenkosten

Beim Einstellen einer Person in Italien fallen im Vergleich zu Deutschland relativ hohe Kosten an. Bei der Gehaltsabrechnung eines Mitarbeiters in Italien kommen auf das Unternehmen im Durchschnitt 39% Lohnnebenkosten zu. Dies variiert je nachdem, ob der Mitarbeiter in Italien in die Kategorie „Angestellte/r“ oder „führende/r Angestellte/r“ fällt. Bei führenden Angestellten fallen die Lohnnebenkosten für ein Unternehmen deutlich höher aus, als bei normalen Angestellten.

Zu beachten beim Einstellen von Vertriebsmitarbeitern in Italien ist außerdem, dass bei gezahlten Provisionen 3% davon als Sozialabgaben abgeführt werden müssen.

Gehalt und Boni

Das Jahresgehalt wird üblicherweise in 12 Raten ausbezahlt. Arbeitnehmer in Italien sind es gewohnt, ihr Gehalt zu Beginn des folge Monats zu erhalten.

Internationale Gehaltsabrechnungen in Italien erfordern das Einhalten des italienischen Arbeitsrechts.

Durch unser internationales Gehaltsabrechnungsmanagement sorgen wir dafür, dass Sie nicht mehr zahlen, als Sie eingeplant haben!

Arbeitsrecht

  • Große Teile des Arbeitsrechts in Italien sind durch Tarifverträge geregelt, wodurch keine allgemeine Aussage zu Payroll Verfahren in Italien getroffen werden kann, da dies stark Branchenabhängig ist.
  • Ein italienischer Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 20 Tage Urlaub. In vielen Tarifverträgen wird diese Zahl jedoch erhöht. Insgesamt gibt es in Italien elf gesetzliche Feiertage, die durch lokale Feiertage ergänzt werden.
  • Als Ihr internationaler Lohnbuchhalter in Italien sorgen wir dafür, dass Sie mit der notwendigen Information ausgestattet sind.

Kündigung

Auch Kündigungsfristen sind tarifvertraglich geregelt. Jedoch können auch Aufhebungsverträge geschlossen werden, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden.

Eine Besonderheit des italienischen Arbeitsrechts ist, dass Abfindungen grundsätzlich nicht gezahlt werden, da diese schon in den vom Unternehmen gezahlten Lohnnebenkosten enthalten sind. Rund 7% des Gehaltes des Mitarbeiters muss als Rückstellung für die Trennung gezahlt werden. Dies wird dem Mitarbeiter am Ende der Zusammenarbeit ausgezahlt, unabhängig davon, wie die Zusammenarbeit beendet wird.

Als Ihr internationales Gehaltsabrechnungsunternehmen in Italien stellen wir sicher, dass Sie den gekündigten Mitarbeiter nicht überbezahlen und den gesetzlichen Rahmen einhalten.

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