Wollen Sie einen Mitarbeiter in den Vereinigten Staaten ohne Betriebsstätte einstellen und benötigen aber eine amerikanische Gehaltsabrechnung? IPS kann Ihnen helfen, Mitarbeiter gesetzeskonform in USA einzustellen und abzurechnen, auch ohne amerikanische Niederlassung oder Betriebsstätte.

Es besteht nur eine Möglichkeit in den USA, einen Mitarbeiter ohne Betriebsstätte einzustellen:  

  1. Employer of Record (USA) – Ihr Mitarbeiter wird direkt bei unserer US-Firma angestellt und Vollzeit an Sie verliehen. So wird er nach amerikanischem Recht abgerechnet, arbeitet aber Vollzeit für sie. Dies ist auch als Arbeitnehmerüberlassung bekannt.

Treten Sie mit uns in Kontakt, um herauszufinden, wie die Employer of Record USA Lösung ihrem Unternehmen helfen kann. Wir beraten Sie gerne und finden die beste Lösung für Ihr Unternehmen.

IPS ist Ihre globale Gehaltsabrechnungslösung für eine erfolgreiche und schnelle internationale Expansion ohne Betriebsstätte.

Remote Work Vollzeit von den USA aus – Informationen für die Anstellung von Mitarbeitern in Amerika

Um sicherzustellen, dass Sie auf Anhieb im Ausland Erfolg haben, ist IPS als Ihr Partner für internationale Gehaltsabrechnungen da, um Ihnen bei der korrekten Anstellung Ihrer Mitarbeiter in den USA und der landes- und staatskonformen Erstellung der amerikanischen Lohnabrechnung beiseitezustehen. Folgend einigen Daten, um Ihnen das amerikanische Lohnsystem näherzubringen.

Arbeitgeberkosten

Je nach Staat, in dem der Arbeitnehmer lebt, können die Kosten für den Arbeitgeber sehr unterschiedlich ausfallen und zwischen 11 und 24 % des Bruttogehalts betragen. In einigen Staaten werden zusätzliche Beträge für die staatliche Invaliditätsversicherung, die staatliche Arbeitslosenversicherung oder die staatliche Arbeitsunfallversicherung erhoben. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen eine Schätzung der Gesamtarbeitgeberkosten für geben können.

Als Ihr internationales Gehaltsabrechnungsunternehmen in den USA stellen wir sicher, dass Ihr Mitarbeiter korrekt angestellt und sowohl nach den Regeln des Staates als auch nach den Regeln des Landes abgerechnet wird.

Gehälter

Wie oft im Monat ein Mitarbeiter abgerechnet wird, ist in den USA sehr unterschiedlich. Die Mitarbeiter können wöchentlich, alle zwei Wochen oder monatlich bezahlt werden. Mit einem internationalen Payroll-Dienst in den USA wie IPS stellen wir sicher, dass Sie nicht mehr als nötig zahlen und dass alle Zahlungen pünktlich erfolgen.

Gesetzliche Feiertage

Jedes Bundesland hat unterschiedliche gesetzliche Feiertage. Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, diesen Tag als bezahlte Freizeit zu gewähren, aber viele tun es. In allen Staaten gelten die folgenden 11:

  • 1. Januar:
    Neujahrstag
  • Montag zwischen dem 15. und 21. Januar:
    Martin Luther Kings Geburtstag
  • 3. Montag im Februar:
    Presidents‘ Birthday
  • Montag zwischen dem 25. und 31. Mai:
    Memorial Day
  • 19. Juni:
    Juneteeth – Nationaler Unabhängigkeitstag zum Gedenken an die Emanzipation der versklavten Afroamerikaner
  • 4. Juli:
    Unabhängigkeitstag (Independence Day)
  • Erster Montag im September:
    Tag der Arbeit
  • 2. Montag im Oktober:
    Columbus Day
  • 11. November:
    Tag der Veteranen
  • Donnerstag zwischen 22. und 28. November:
    Thanksgiving
  • 25. Dezember:
    Weihnachten

Krankheit

Ein Arbeitgeber in den USA ist nach dem Bundesgesetz nicht verpflichtet, bezahlte Fehltage bei Krankheit anzubieten. In einigen Bundesstaaten gelten andere Bestimmungen, und die meisten Arbeitgeber bieten bezahlte Fehltage an.

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, hält sich ein Arbeitgeber an den FMLA (Family Leave and Medical Act – Gesetz über Familien- und Gesundheitsurlaub), der sicherstellt, dass der Arbeitnehmer bis zu 12 Wochen unbezahlten, arbeitsplatzgeschützten Urlaub pro Jahr erhält. Ein Arbeitgeber kann auch beschließen, eine bestimmte Anzahl von bezahlten Krankheitstagen anzubieten. Sobald diese aufgebraucht sind, erhält der Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub.

Kündigung / Abfindung

In den meisten Staaten gilt die „at-will“-Beschäftigungsregel. Diese besagen, dass das Arbeitsverhältnis freiwillig ist und jederzeit gekündigt werden kann. Ein Kündigungsgrund ist nicht erforderlich, solange der Arbeitnehmer nicht aus diskriminierenden Gründen (wie Geschlecht, Rasse oder Religion) gekündigt wird.

Eine Abfindung ist nicht erforderlich, allerdings gelten in verschiedenen Staaten unterschiedliche Gepflogenheiten. Mitunter kann eine Abfindung dazu dienen, eine Vereinbarung mit einem Arbeitnehmer zu treffen, um künftige Ansprüche zu vermeiden.

Um Ihnen bei der Kündigung beiseitezustehen, ist der internationale Gehaltsabrechnungsdienst von IPS genau das Richtige für Sie.

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