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Wollen Sie einen Mitarbeiter in den Niederlanden ohne Betriebsstätte einstellen und benötigen aber eine niederländische Gehaltsabrechnung? IPS kann Ihnen helfen, Mitarbeiter gesetzeskonform in den Niederlanden einzustellen und abzurechnen, auch ohne niederländische Niederlassung oder Betriebsstätte.
Beide Anstellungsmöglichkeiten bieten seine Vor- und Nachteile. Treten Sie mit uns in Kontakt, um herauszufinden, welche besser zu Ihrem Vorhaben passt. Wir beraten Sie gerne und finden die beste Lösung für Ihr Unternehmen.
IPS ist Ihre globale Gehaltsabrechnungslösung für eine erfolgreiche und schnelle internationale Expansion ohne Betriebsstätte.
Um sicherzustellen, dass Sie auf Anhieb im Ausland Erfolg haben, ist IPS als Ihr Partner für internationale Gehaltsabrechnungen da, um Ihnen bei der korrekten Anstellung Ihrer Mitarbeiter in den Niederlanden und der landeskonformen Erstellung der niederländischen Lohnabrechnung beiseitezustehen. Folgend einigen Daten, um Ihnen das niederländische Lohnsystem näher zu bringen.
Wenn man als Arbeitnehmer in den Niederlanden lebt, muss man nach lokalem Recht versichert sein (auch wenn der Arbeitgeber nicht in den Niederlanden ist). Es besteht eine obligatorische Grundkrankenversicherung in den Niederlanden. Wenn man möchte, kann der Arbeitnehmer eine weitere, private Krankenversicherung zusätzlich abschließen.
Wenn Sie keine Niederlassung in den Niederlanden haben, benötigen Sie einen Dienst wie IPS, um diese Sozialleistungen richtig nach niederländischem Recht zu berechnen und zu bezahlen. Mit den internationalen Gehaltsabrechnungen in den Niederlanden von IPS stellen Sie sicher, dass Ihr Mitarbeiter konform nach niederländischem Gesetz abgerechnet wird.
Wenn Sie einen Mitarbeiter in den Niederlanden einstellen und abrechnen wollen, betragen die Gehaltsnebenkosten für einen Arbeitgeber ca. 30%. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Das Jahresgehalt wird üblicherweise in 12 Raten ausbezahlt. Einmal im Jahr wird der sogenannte „Urlaubsbonus“ ausbezahlt – dieser beträgt 8% vom Gehalt. Nur wenn im Arbeitsvertrag festgehalten wird, dass der Urlaubsbonus Teil vom Bruttogehalt ist, muss dieser nicht extra bezahlt werden.
Durch unser internationales Gehaltsabrechnungsmanagement sorgen wir dafür, dass Sie nicht mehr zahlen, als Sie eingeplant haben!
Als Ihr internationaler Lohnbuchhalter in den Niederlanden sorgen wir dafür, dass Sie mit der notwendigen Information ausgestattet sind.
Eine Kündigung in den Niederlanden erfordert entweder die Zustimmung des Arbeitnehmers oder die der niederländischen Arbeitsagentur. Wenn keine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitnehmer erzielt werden kann, ist die vorherige Zustimmung der niederländischen Arbeitsagentur erforderlich. Diese prüft, ob Kündigungsgründe vorliegen. Dieser Vorgang kann zwischen 6 und 12 Wochen dauern und kann auf die Kündigungsfrist angerechnet werden.
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