Payroll Service für Ihre Mitarbeiter in den Niederlanden
Wir übernehmen die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Mitarbeiter in den Niederlanden und unterstützen internationale Unternehmen bei der korrekten Abwicklung nach niederländischen Vorgaben.
Wir übernehmen die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Mitarbeiter in den Niederlanden und unterstützen internationale Unternehmen bei der korrekten Abwicklung nach niederländischen Vorgaben.
IPS kann Ihnen helfen, Mitarbeiter gesetzeskonform in den Niederlanden einzustellen und abzurechnen, auch ohne niederländische Niederlassung oder Betriebsstätte.
Es bestehen 2 Möglichkeiten:
Hier wird Ihr Mitarbeiter direkt bei uns angestellt und Vollzeit an Sie verliehen. Dies wird in Deutschland auch als Arbeitnehmerüberlassung oder Umbrella Company bezeichnet.
✓ Schneller Start in den Niederlanden
✓ Keine eigene Niederlassung notwendig
✓ Payroll und Administration ausgelagert
Direkte Anstellung in Ihrem Unternehmen, aber mit Lohnabrechnung nach
niederländischem Recht durch Anmeldung Ihres Unternehmens
als ausländischer Arbeitgeber.
✓ Langfristige Beschäftigung möglich
✓ Mitarbeiter direkt im eigenen Unternehmen
✓ Payroll über IPS
Wer Mitarbeiter in den Niederlanden beschäftigt, muss bei Gehaltsabrechnung, Sozialversicherung und lokalen Arbeitgeberpflichten einige Besonderheiten beachten. IPS unterstützt internationale Unternehmen bei der korrekten und gesetzeskonformen Payroll in den Niederlanden.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zur niederländischen Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie zu den relevanten Arbeitgeberpflichten.
Wenn Sie einen Mitarbeiter in den Niederlanden einstellen und abrechnen wollen, betragen die Gehaltsnebenkosten für einen Arbeitgeber ca. 30%. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Arbeitsunfähigkeitsversicherung:
6,38% maximale Bemessungsgrundlage beträgt € 4396,91
Arbeitslosenversicherung:
2,07% + durchschnittlich 2,27% Anteil an Sektorfonds
Krankenversicherung:
6,75% + Basistarif von ca. 1200€/Jahr
Arbeitgeberbeitrag für staatliche Erwerbsminderungsleistungen:
Variiert, da individuell festgelegt. Wird durch das Finanzamt mitgeteilt.
Es besteht eine obligatorische Grundkrankenversicherung in den Niederlanden. Wenn man möchte, kann der Arbeitnehmer eine weitere, private Krankenversicherung zusätzlich abschließen.
Mit den internationalen Gehaltsabrechnungen in den Niederlanden von IPS stellen Sie sicher, dass Ihr Mitarbeiter konform nach niederländischem Gesetz abgerechnet wird.
→ Eine Arbeitswoche: Beträgt 38 bis 40 Stunden pro Woche.
→ Bezahlte Feiertage: Sind gemäß Tarif- oder Arbeitsverträgen bestimmt.
→ Urlaub: Mindestens Vierfaches der wöchentlichen Arbeitszeit; oft durch Tarifverträge erweitert.
→ Krankheitsfall: Zwei Jahre Lohnfortzahlung (mindestens 70 % Bruttogehalt); bezahlte Ausfalltage frei vereinbar.
→ Befristete Verträge: Ohne gesetzliche Einschränkungen bei Ersteinstellung möglich; maximal drei Verlängerungen und 36 Monate Gesamtdauer zulässig.
→ Tarifverträge: Regeln viele weitere arbeitsrechtliche Vorgaben.
Eine Kündigung in den Niederlanden erfordert die Zustimmung des Arbeitnehmers oder der dortigen Arbeitsagentur. Kann keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, ist die vorherige Genehmigung der Agentur zwingend erforderlich.
Diese prüft, ob Kündigungsgründe vorliegen. Dieser Vorgang kann zwischen 6 und 12 Wochen dauern und kann auf die Kündigungsfrist angerechnet werden.
Der Einsatz eigener Mitarbeiter in den Niederlanden bringt zahlreiche rechtliche und administrative Anforderungen mit sich. Mit unseren internationalen Payroll-Lösungen sorgen wir für eine rechtssichere und effiziente Abwicklung.
Ihre Vorteile:
✓ Gesetzeskonforme Lohnabrechnung
✓ Compliance-Sicherheit und Risikominimierung
✓ Übernahme aller Sozialversicherungsthemen
✓ Beschäftigung von Mitarbeitern ohne eigene Betriebsstätte
✓ Flexible Expansion und Erschließung neuer Standorte
Jetzt unverbindlich beraten lassen und Mitarbeiter in den Niederlanden rechtssicher beschäftigen.
Wir helfen schnell und unkompliziert!
Einfach anrufen: +49 2173 2039568
oder E-Mail schreiben!