Payroll Service für Ihre Mitarbeiter in den Niederlanden

Wir übernehmen die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Mitarbeiter in den Niederlanden und unterstützen internationale Unternehmen bei der korrekten Abwicklung nach niederländischen Vorgaben.

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Wollen Sie einen Mitarbeiter in den Niederlanden ohne Betriebsstätte einstellen und benötigen aber eine niederländische Gehaltsabrechnung?

IPS kann Ihnen helfen, Mitarbeiter gesetzeskonform in den Niederlanden einzustellen und abzurechnen, auch ohne niederländische Niederlassung oder Betriebsstätte.

Es bestehen 2 Möglichkeiten:

1. Employer of Record (Niederlande)

Hier wird Ihr Mitarbeiter direkt bei uns angestellt und Vollzeit an Sie verliehen. Dies wird in Deutschland auch als Arbeitnehmerüberlassung oder Umbrella Company bezeichnet.

✓ Schneller Start in den Niederlanden

✓ Keine eigene Niederlassung notwendig

✓ Payroll und Administration ausgelagert

Employer of Record

2. Direkte Anstellung

Direkte Anstellung in Ihrem Unternehmen, aber mit Lohnabrechnung nach
niederländischem Recht durch
Anmeldung Ihres Unternehmens
als
ausländischer Arbeitgeber.

✓ Langfristige Beschäftigung möglich

✓ Mitarbeiter direkt im eigenen Unternehmen

✓ Payroll über IPS

1. Employer of Record (Niederlande)

Hier wird Ihr Mitarbeiter direkt bei uns angestellt und Vollzeit an Sie verliehen. Dies wird in Deutschland auch als Arbeitnehmerüberlassung oder Umbrella Company bezeichnet.

✓ Schneller Start in den Niederlanden

✓ Keine eigene Niederlassung notwendig

✓ Payroll und Administration ausgelagert

Employer of Record

2. Direkte Anstellung

Direkte Anstellung in Ihrem Unternehmen, aber mit Lohnabrechnung nach
niederländischem Recht durch
Anmeldung Ihres Unternehmens
als
ausländischer Arbeitgeber.

✓ Langfristige Beschäftigung möglich

✓ Mitarbeiter direkt im eigenen Unternehmen

✓ Payroll über IPS

IPS ist Ihre globale Payroll-Lösung für eine erfolgreiche und schnelle
grenzüberschreitende Lohnbuchhaltung ohne eigene Niederlassung.

Payroll und Gehaltsabrechnung in den Niederlanden: Das sollten Arbeitgeber wissen

Wer Mitarbeiter in den Niederlanden beschäftigt, muss bei Gehaltsabrechnung, Sozialversicherung und lokalen Arbeitgeberpflichten einige Besonderheiten beachten. IPS unterstützt internationale Unternehmen bei der korrekten und gesetzeskonformen Payroll in den Niederlanden.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zur niederländischen Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie zu den relevanten Arbeitgeberpflichten.

Kosten für den Arbeitgeber in den Niederlanden

Wenn Sie einen Mitarbeiter in den Niederlanden einstellen und abrechnen wollen, betragen die Gehaltsnebenkosten für einen Arbeitgeber ca. 30%. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Arbeitsunfähigkeitsversicherung: 
6,38% maximale Bemessungsgrundlage beträgt € 4396,91

Arbeitslosenversicherung:
2,07% + durchschnittlich 2,27% Anteil an Sektorfonds

Krankenversicherung:
6,75% + Basistarif von ca. 1200€/Jahr

Arbeitgeberbeitrag für staatliche Erwerbsminderungsleistungen:
Variiert, da individuell festgelegt. Wird durch das Finanzamt mitgeteilt.

Sozialversicherungssystem in den Niederlanden

Es besteht eine obligatorische Grundkrankenversicherung in den Niederlanden. Wenn man möchte, kann der Arbeitnehmer eine weitere, private Krankenversicherung zusätzlich abschließen.

Mit den internationalen Gehaltsabrechnungen in den Niederlanden von IPS stellen Sie sicher, dass Ihr Mitarbeiter konform nach niederländischem Gesetz abgerechnet wird.

Arbeitsrecht in den Niederlanden

→ Eine Arbeitswoche: Beträgt 38 bis 40 Stunden pro Woche.

→ Bezahlte Feiertage: Sind gemäß Tarif- oder Arbeitsverträgen bestimmt.

→ Urlaub: Mindestens Vierfaches der wöchentlichen Arbeitszeit; oft durch Tarifverträge erweitert.

→ Krankheitsfall: Zwei Jahre Lohnfortzahlung (mindestens 70 % Bruttogehalt); bezahlte Ausfalltage frei vereinbar.

→ Befristete Verträge: Ohne gesetzliche Einschränkungen bei Ersteinstellung möglich; maximal drei Verlängerungen und 36 Monate Gesamtdauer zulässig.

→ Tarifverträge: Regeln viele weitere arbeitsrechtliche Vorgaben.

Kündigung in den Niederlanden

Eine Kündigung in den Niederlanden erfordert die Zustimmung des Arbeitnehmers oder der dortigen Arbeitsagentur. Kann keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, ist die vorherige Genehmigung der Agentur zwingend erforderlich.

Diese prüft, ob Kündigungsgründe vorliegen. Dieser Vorgang kann zwischen 6 und 12 Wochen dauern und kann auf die Kündigungsfrist angerechnet werden.

  1. Allgemein: Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende – wird bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängert.
  2. Alternativ: Vertragsauflösung durch das niederländische Arbeitsgericht (Zustimmung der Arbeitsagentur erforderlich; inklusive gerichtlich festgesetzter Abfindung).
  3. Aufhebungsvereinbarung: Kündigungsfrist gilt; üblicherweise mit Abfindung; keine Nachteile für Arbeitnehmer, sofern vom Arbeitgeber initiiert.

Mitarbeiter in den Niederlanden rechtssicher beschäftigen und abrechnen

Der Einsatz eigener Mitarbeiter in den Niederlanden bringt zahlreiche rechtliche und administrative Anforderungen mit sich. Mit unseren internationalen Payroll-Lösungen sorgen wir für eine rechtssichere und effiziente Abwicklung.

Ihre Vorteile:

✓ Gesetzeskonforme Lohnabrechnung

✓ Compliance-Sicherheit und Risikominimierung

✓ Übernahme aller Sozialversicherungsthemen

✓ Beschäftigung von Mitarbeitern ohne eigene Betriebsstätte

✓ Flexible Expansion und Erschließung neuer Standorte

Jetzt unverbindlich beraten lassen und Mitarbeiter in den Niederlanden rechtssicher beschäftigen.

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