Wollen Sie einen Mitarbeiter in Portugal ohne Betriebsstätte einstellen aber benötigen eine portugiesische Gehaltsabrechnung?

IPS kann Ihnen helfen, Mitarbeiter gesetzeskonform in Portugal einzustellen und abzurechnen, auch ohne portugiesische Niederlassung oder Betriebsstätte. Mit uns können Sie Ihre ausländische Lohn- und Gehaltsabrechnung auslagern.

Es bestehen 2 Möglichkeiten, wie Sie jemanden in Portugal ohne eine Betriebsstätte einstellen können:

  1. Employer of Record (Portugal) – hier wird Ihr Mitarbeiter direkt bei uns angestellt und Vollzeit an Sie verliehen. Dies wird in Portugal auch als Arbeitnehmerüberlassung oder Umbrella Company bezeichnet.
  2. Direkte Anstellung in Ihrem Unternehmen, aber mit Lohnabrechnung nach portugiesischem Recht durch Anmeldung Ihres Unternehmens als ausländischer Arbeitgeber.

Beide Beschäftigungsmöglichkeiten haben ihre Vor- und Nachteile. Treten Sie mit uns in Kontakt, um herauszufinden, welche besser zu Ihrem Vorhaben passt. Wir beraten Sie gerne und finden die beste Lösung für Ihr Unternehmen.

IPS ist Ihre globale Payroll-Lösung für eine erfolgreiche und schnelle grenzüberschreitende Lohnbuchhaltung ohne eigene Niederlassung.

Remote Work Full Time von Portugal aus – Informationen zur Gehaltsabrechnung im Ausland

Um sicherzustellen, dass Sie auf Anhieb im Ausland Erfolg haben, ist IPS als Ihr Partner für länderübergreifenden Gehalts- und Lohnabrechnung da, um Ihnen bei der korrekten Anstellung Ihrer Mitarbeiter in Portugal und der landeskonformen Erstellung der portugiesischen Lohnabrechnung beiseitezustehen. Folgend einigen Daten, um Ihnen das portugiesische Lohnsystem näherzubringen.

Lohnnebenkosten

Die Arbeitgeberkosten in Portugal variieren je nach der persönlichen Situation des Arbeitnehmers und liegen bei ca. 26,50 % des Bruttolohns.

Wenn Sie keine Niederlassung in Portugal haben, benötigen Sie einen Service wie IPS, um diese zusätzlichen Arbeitgeberkosten nach portugiesischem Recht korrekt zu berechnen und abzuführen.

Mit den internationalen Gehaltsabrechnungen in Portugal von IPS stellen Sie sicher, dass Ihre ausländischen Mitarbeiter in der EU konform nach portugiesischem Gesetz abgerechnet werden.

Krankheit

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmern einen bezahlten Krankenurlaub zu gewähren. Arbeitnehmer haben Anspruch auf drei Tage bezahlten Urlaub zu 100 % ihres normalen Gehalts. Benötigt der Arbeitnehmer mehr Krankenurlaub, zahlt die Sozialversicherung das Krankengeld, so dass die meisten Arbeitnehmer bis zu 1.095 Tage bezahlten Krankenurlaub erhalten.

Je nach Art des Arbeitnehmers und der Dauer des Krankenstandes haben die Anspruchsberechtigten Anspruch auf zwischen 55 % bis 100 % ihres Grundgehalts.

Urlaub und Feiertage

In Portugal haben die Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 22 Arbeitstage Urlaub im Jahr.

In Portugal gelten die folgenden Feiertage:

  • Neujahr: 1. Januar.
  • Tag der Freiheit (Dia de la Liberdade): 25. April.
  • Karfreitag: Freitag vor Ostern
  • Tag der Arbeit (Dia do Trabalhador): 1. Mai.
  • Fronleichnam: 60 Tage nach Ostern
  • Portugal-Tag: 10. Juni.
  • Tag des Heiligen Antonius (Dia de Santo António): 13. Juni.
  • Mariä Himmelfahrt: 15. August.
  • Tag der Republik (Implantação da República): 5. Oktober.
  • Allerheiligen (Todos os Santos): 1. November.
  • Tag der Wiederherstellung der Unabhängigkeit (Restauração da Independência): 1. Dezember.
  • Unbefleckte Empfängnis (Imaculada Conceição): 8. Dezember.
  • Weihnachten: 25. Dezember.

Probezeit und Kündigung

In Portugal beträgt die Probezeit für Festangestellte 90 Tage, 180 Tage für hochtechnische/komplexe Berufe und 240 Tage für Management-, Direktions- und gleichwertige Positionen.

Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gelten die folgenden Kündigungsfristen:

  • Weniger als oder gleich ein Jahr Betriebszugehörigkeit: 15 Tage Kündigungsfrist;
  • mehr als ein Jahr und weniger als fünf Jahre: Kündigungsfrist von 30 Tagen;
  • mehr als fünf Jahre und weniger als zehn Jahre: Kündigungsfrist von 60 Tagen;
  • von mehr als oder gleich zehn Jahren: Kündigungsfrist von 75 Tagen.

Im Falle einer objektiven Entlassung ist eine Abfindung zu zahlen. Sie entspricht derzeit 12 Tagen des Grundgehalts plus Dienstalterszulagen für jedes Jahr/jeden Teil des Dienstalters, mit einer Höchstgrenze von 12 Gehältern oder dem 240-fachen des monatlichen Mindestlohns (2022).

Gut vorbereitet in Portugal expandieren

Eigenes Personal in Portugal einzusetzen, erfordert fundiertes rechtliches Know-how und Kenntnis sämtlicher Compliance-Anforderungen. Die portugiesische Gesetzgebung ist in diesen Belangen oft komplex und entwickelt sich stetig weiter. Wir unterstützen Sie mit unserem speziell ausgebildeten Team bei der grenzüberschreitenden Lohnbuchhaltung.

Vermeiden Sie unsachgemäße Einstellungen, Compliance-Verstöße oder gar Geldstrafen, und erschließen Sie neue Standorte mit Fachkräften auf flexible Weise mit unseren internationalen Lohnabrechnungen.

Wir kümmern uns um die gesetzeskonforme Lohnabrechnung, die Sozialversicherungsbeiträge und alles andere. Sie erhalten von uns eine einfache Rechnung, in der alles enthalten ist – internationale Lohnbuchhaltung Outsourcing ohne Betriebstätte war noch nie so einfach.

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