Wir helfen. Schnell
und unkompliziert!
Einfach anrufen
Tel. 02173 2039568
oder E-Mail schreiben!
Neben der Möglichkeit, dass wir (oder einer unserer Partner) Ihren Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin einstellen, gibt es in manchen Ländern noch eine andere Möglichkeit: Die Registrierung als ausländischer Arbeitgeber. Mit dieser Möglichkeit können wir unseren Kunden entsprechend anmelden, ohne dass dabei eine Betriebsstätte entsteht. Es erlaubt uns aber, Sozialabgaben und Steuern abzuführen, ohne aufwändige Buchhaltung, Bilanzen oder Steuern.
Mehr als ein Repräsentanz-Büro – Einstellung von MitarbeiterInnen ohne Niederlassung oder Betriebsstätte.
Zu den wichtigsten und am häufigsten genutzten Vorteilen unserer virtuellen Unternehmen gehören:
Mit dem virtuellen Unternehmen kann Ihr neues Teammitglied zeitnah und ohne großen Aufwand eingestellt werden, ohne dass Sie eine Betriebsstätte im Land betreiben müssen.
Dieser Punkt ist vor allem für Unternehmen interessant, die einen neuen Markt erschließen wollen, ohne eine eigene Dependance im Zielland zu eröffnen und die damit verbundenen finanziellen und bürokratischen Belastungen und Risiken in Kauf nehmen zu müssen.
Sie erhalten Ihre Steuernummer, und wir veranlassen für Sie alle Zahlungen an die Sozialversicherungen. Um Steuern und Jahresabschlüsse brauchen Sie sich ebenfalls nicht kümmern! Ein virtuelles Unternehmen bietet also viele Vorteile.
Ganz gleich, ob Sie Ihre MitarbeiterInnen zeitlich begrenzt oder dauerhaft im Ausland beschäftigen möchten: Wir gehen flexibel und zeitnah auf Ihre Wünsche ein.
Allerdings gibt es ein paar wichtige Aspekte, die zu bedenken sind. Da Mitarbeiter oder Mitarbeterin im Ausland “Repräsentant” bzw. „Repräsentantin“ ist, sollte er oder sie nicht mit Unterschriftsbefugnissen ausgestattet werden und auch nicht als GesellschafterIn oder im Handelsregister eingetragen sein. Diese Punkte könnten dazu führen, dass der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin schnell als vorhandene Betriebsstätte gesehen wird. Auch sollten Sie kein Büro anmieten oder ein Lager unterhalten, denn dies kann zur Klassifizierung als Betriebsstätte führen. Wenn aber einige Grundregeln eingehalten werden, kann ein virtuelles Unternehmen gut für die ausländische Gehaltsabrechnung genutzt werden, ohne das Risiko, eine unbeabsichtigte Betriebsstätte zu gründen.
Der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin ist nicht bei einer dritten Firma (gewöhnlich Zeitarbeit) eingestellt, sondern bekommt den Arbeitsvertrag mit seinem bzw. ihrem Unternehmen. So kann beispielsweise auch eine Firmen-E-Mail oder Firmen-Visitenkarte genutzt werden.
Sie beschäftigen MitarbeiterInnen in mehreren Ländern, und Ihnen ist die Verwaltung und Einhaltung unterschiedlicher arbeitsrechtlicher Fragestellung zu komplex und aufwändig? Wir fassen alles für Sie zusammen und verringern Ihren Verwaltungsaufwand.
Nach der Absprache über die von Ihnen benötigten Leistungen und mit Ihrer Beauftragung übernehmen wir für Sie die Registrierung Ihres Unternehmens, die Einstellung und die Verwaltung Ihres Mitarbeiters oder Ihrer Mitarbeiterin in Ihrem Zielland. Auch den Zahlungsverkehr können wir für Sie übernehmen, sodass Sie am Ende nur eine Rechnung zahlen müssen und wir den Rest für Sie erledigen.
Gerne beraten wir Sie in allen Fragen zu den umfangreichen Leistungen unserer virtuellen Organisationen. Im persönlichen Kontakt können wir Ihnen Anwendungsfälle bestehender namhafter Kunden nennen.
Wir helfen. Schnell
und unkompliziert!
Einfach anrufen
Tel. 02173 2039568
oder E-Mail schreiben!